Na, das wird Herr Sommer aber freuen !masterTHief hat geschrieben: An diesem Standartschreiben und Statement zur Sondengeherei kann ich im Ergebnis nicht entfernt etwas aussetzen.
Besten Gruß
Moderator:El. Grabius
Loenne,Loenne hat geschrieben:Also für mich ist der Antrag nicht abgelehnt! Dort steht nur, dass Herr Dr. Sommer es für keine gute Idee hält mit der Sonde suchen zu gehen. Danach kommen belanglose Floskeln und Unterstellungen von niederen Beweggründen.
....
Gruß
Loenne
" ...Wenn Sie tatsächlich an Ihrer heimischen Geschichte interessiert sind, ergeben sich im Rahmen der Tätigkeit lokaler und regionaler historischer Vereine sowie in arcchäologischen Arbeitsgruppen bessere Möglichkeiten, diesbezüglich aktiv zu werden. Bei einer Vermittlung notwendiger Kontakte sind wir gerne behilflich."[/quote]
Ich würde Dr. Sommer's Aussagen zur Sondengängerei nicht unbedingt als böswillige Unterstellung werten. Sie ist eine nüchterne Feststellung dessen, was bei einer "wilden", ungenehmigten, unkontrollierten Sondengängerei normalerweise geschieht bzw. geschehen kann. Wenn ein Privatmann einen Detektor kauft, sagt ihm vorher niemand, und schon gar nicht der Händler, wie er sich anlegen muss, um diese Freizeitbeschäftigung richtig, im Respekt mit den bestehenden Gesetzen auszuüben und um Schäden am Kulturgut zu vermeiden, wie sie Dr. Sommer beschrieben hat.
Dr. Sommer zeigt den Weg einer Forschung im Rahmen von bestehenden Vereinen auf. Manch einem Sondengänger liegt vielleicht nicht unbedingt die "Vereinsmeierei". Geschichts- und Archäologievereine können aber Sondengängern die Belange der Denkmalpflege näher bringen und zu ihrer "Ausbildung" beitragen. Umgedreht können Sondengänger den anerkannten ehrenamtlichen Helfern der Denkmalpflege den Nutzen von Metallsuchgeräten näherbringen.
Weshalb nicht den von Dr. Sommer angebotenen Weg beschreiten?
Gruß,
André
Dr. Sommer.... irgendwie erinnert mich das an BRAVO
Jörg,Lojoer hat geschrieben:...
Ganz übel die Aussage
"...MDs wurden bereits bei Grabungen versuchsweise genutzt - OHNE Nutzen, Metallkleinteile wurden zwar geortet, aber Ausrichtung und Lage mußten ohnehin durch Grabung und Prospektion festgestellt werden..."
...
Servus Hans-Peter,bayernfunde hat geschrieben:
- die Erlaubnis des Grundstückseigentümers
- es darf sich nicht um ein bekanntes Bodendenkmal oder einem Sperrbereich handeln.
Nach der jetzigen Rechtslage - wars das.