Hallo Albert,Denarius hat geschrieben:Hi!
Über den zuletzt angesprochenen Aspekt, scheint aber leider noch nicht vollkommene Klarheit zu herrschen. Ich habe da Äußerungen im Kopf, wonach für reine Oberflächenbegehungen ohne Metalldetektor keine Genehmigung nach DschG (NRW) nötig wäre.
§ 13 Ausgrabungen
(1) Wer nach Bodendenkmälem graben oder Bodendenkmäler aus einem Gewässer bergen will, bedarf hierzu der Erlaubnis der Oberen Denkmalbehörde. Ausgenommen sind Nachforschungen, die unter der Verantwortung des Landes, des Landschaftsverbandes oder der Stadt Köln (§ 22 Abs. 5) stattfinden.
Da steht's ja auch: GRABEN, oder aus einem Gewässer bergen. Oberflächensammler lesen nur von der Erdoberfläche auf. Ergo sollte man also davon ausgehen, dass sie zumindest keine Genehmigung nach §13 DschG (NRW) brauchen.
nein ist nicht richtig. Im Abs (1) zweiter Satz steht doch, dass nur Nachforschungen die unter der Verantwortung......stattfinden keine Genehmigung brauchen. Im Umkehrschluss heißt das, dass alle Nachforschungen die nicht unter der Verantwortung von .... stattfinden eine Genehmigung brauchen.
Gesetze arbeiten oft mit einem Umkehrschluss.
Viele Grüße
Walter