Sondengänger oder Schatzsucher
@Daniel
Gutes Beispiel, Super !
Hier noch ein Beispiel : Du interessierst Dich für den Schwedenkönig. Nun willst Du mehr von Ihm wissen und möchtest in einem Gebiet nachforschen, ob man noch Reste einer Schwedensäule findet, die Du in einer Chronik gelesen hast. Weil Du Dein hist. Interesse bekundet hast, bekommst Du eine Nachforschungsgenehmigung. Die bekommst Du IMMER. Wenn Du das Gebiet untersucht hast, kannst Du danach eine Nachforschungsgenehmigung ( weil Du die Schweden an der Stelle beweisen willst ) mittels eines Detektores beantragen, die Du zu 99% erhältst.
Nur mit einer guten Zusammenarbeit und Vertrauen kommt man weiter, so meine Meinung.
liebe Grüße
Pituli
Gutes Beispiel, Super !
Hier noch ein Beispiel : Du interessierst Dich für den Schwedenkönig. Nun willst Du mehr von Ihm wissen und möchtest in einem Gebiet nachforschen, ob man noch Reste einer Schwedensäule findet, die Du in einer Chronik gelesen hast. Weil Du Dein hist. Interesse bekundet hast, bekommst Du eine Nachforschungsgenehmigung. Die bekommst Du IMMER. Wenn Du das Gebiet untersucht hast, kannst Du danach eine Nachforschungsgenehmigung ( weil Du die Schweden an der Stelle beweisen willst ) mittels eines Detektores beantragen, die Du zu 99% erhältst.
Nur mit einer guten Zusammenarbeit und Vertrauen kommt man weiter, so meine Meinung.
liebe Grüße
Pituli
Hi!
Ich denke auch, dass ein Forschungsanspruch vernünftig begründbar sein muss, um sich bsp. auf den Passus des GG "Forschung und Lehre sind frei" beziehen zu können. Eine Nachforschungsgenehmigung mit Metalldetektoren kennt das DschG allerdings so nicht. Eigentlich bräuchten wir in NRW nur eine nach § 9 (Fn 3) Erlaubnispflichtige Maßnahmen, da wir eben keine richtige Grabung nach §13 durchführen. Aber welcher Paragraph nun letztendlich für uns relevant sein sollte ist dabei nicht der wichtigste Aspekt. Wichtiger ist, dass bei beiden § eindeutig steht: Die Erlaubnis ist zu erteilen, wenn die beabsichtigte Grabung oder Bergung Bodendenkmäler oder die Erhaltung von Quellen für die Forschung nicht gefährdet. Dies gilt es zu beachten und stellt natürlich für Äcker einer Art Freibrief dar, da durch eine Bergung gefährderter Objekte im Pflughorizont einwandfrei mehr NUTZEN als Schaden entsteht.
@ Und Archaeos: "oder um das Sondengehen als harmlose Freizeitbeschäftigung darzustellen (was sie nicht ist)"
Natürlich ist Sondengehen eine eigentlich harmlose Freizeitbeschäftigung. Werden Funde ordnungsgemäß gemeldet und dolumentiert und würden sich bestimmte Länder und Verantwortliche nicht so unflexibel und mitunter wenig bürgerfreundlich zeigen, gäbe es viele der heute so beschworenen Probleme gar nicht. Also bitte nicht so extremistisch
Ich denke auch, dass ein Forschungsanspruch vernünftig begründbar sein muss, um sich bsp. auf den Passus des GG "Forschung und Lehre sind frei" beziehen zu können. Eine Nachforschungsgenehmigung mit Metalldetektoren kennt das DschG allerdings so nicht. Eigentlich bräuchten wir in NRW nur eine nach § 9 (Fn 3) Erlaubnispflichtige Maßnahmen, da wir eben keine richtige Grabung nach §13 durchführen. Aber welcher Paragraph nun letztendlich für uns relevant sein sollte ist dabei nicht der wichtigste Aspekt. Wichtiger ist, dass bei beiden § eindeutig steht: Die Erlaubnis ist zu erteilen, wenn die beabsichtigte Grabung oder Bergung Bodendenkmäler oder die Erhaltung von Quellen für die Forschung nicht gefährdet. Dies gilt es zu beachten und stellt natürlich für Äcker einer Art Freibrief dar, da durch eine Bergung gefährderter Objekte im Pflughorizont einwandfrei mehr NUTZEN als Schaden entsteht.
@ Und Archaeos: "oder um das Sondengehen als harmlose Freizeitbeschäftigung darzustellen (was sie nicht ist)"
Natürlich ist Sondengehen eine eigentlich harmlose Freizeitbeschäftigung. Werden Funde ordnungsgemäß gemeldet und dolumentiert und würden sich bestimmte Länder und Verantwortliche nicht so unflexibel und mitunter wenig bürgerfreundlich zeigen, gäbe es viele der heute so beschworenen Probleme gar nicht. Also bitte nicht so extremistisch
Re: Sondengänger oder Schatzsucher
Pituli,
Ich habe den Eindruck, dass die Begriffe "Schatzsucher" und der "Sondengänger" sehr dehnbar sind und jeder etwas anderes darunter versteht. Nicht jeder Sondengänger ist ein Schatzsucher (auch wenn die meisten es sind) und nicht jeder Schatzsucher ist unbedingt ein Sondengänger. "Sondengänger" ist der weit umspannende, neutrale Begriff, "Schatzsucher" hingegen der mit allerlei Clichés und negativen Konotationen behaftete Begriff. In Frankreich nennen sich Sondengänger schamhaft "Prospecteurs", um vermeintlich der Genehmigungspflicht zu entgehen. Ein Schatz ist ja bekanntlich ein Gegenstand welcher von geschichtlichem, archäologischem, numismatischem Interesse sein könnte ("pouvant être d'intérêt préhistorique, historique, archéologique....") und fällt dort unter die Genehmigungspflicht des Code du Patrimoine. Pituli, (Du bist ja der französischen Sprache mächtig), die Franzosen schneiden sich mit dem Begriff "prospecter" ins eigene Fleisch denn im Petit Robert heißt es nämlich: "prospecter: parcourir (une région, un lieu) pour y découvrir une source de profit" Wortwörtliche Übersetzung: "Ein Gelände, eine Region begehen, um dort eine gewinnbringende Quelle zu finden". Profitorientierte Suche also
Weshalb glaubst Du eigentlich, dass ein "Schatzsucher", der Interesse an der Geschichte oder Archäologie bekundet eher eine Genehmigung erhalten wird als ein Sondengänger? Ich kann Dir bei Deinen Gedanken nicht folgen.
Wenn jemand eine Genehmigung beantragt, egal ob Schatzsucher oder Sondengänger, dann wird immer geprüft, wie ernsthaft die Forschung dieser Privatperson ist. Genügt sie nicht den wissenschaftlichen Ansprüchen der Behörde, wird sie entweder abgelehnt oder stark eingeschränkt. Wenn ich sehe, welche Personen vorgeben, "Heimatforschung" und dergleichen zu betreiben, dann wundere ich mich nicht, weshalb sie keine Genehmigung erhalten
Beste Grüße,
André
Ich habe den Eindruck, dass die Begriffe "Schatzsucher" und der "Sondengänger" sehr dehnbar sind und jeder etwas anderes darunter versteht. Nicht jeder Sondengänger ist ein Schatzsucher (auch wenn die meisten es sind) und nicht jeder Schatzsucher ist unbedingt ein Sondengänger. "Sondengänger" ist der weit umspannende, neutrale Begriff, "Schatzsucher" hingegen der mit allerlei Clichés und negativen Konotationen behaftete Begriff. In Frankreich nennen sich Sondengänger schamhaft "Prospecteurs", um vermeintlich der Genehmigungspflicht zu entgehen. Ein Schatz ist ja bekanntlich ein Gegenstand welcher von geschichtlichem, archäologischem, numismatischem Interesse sein könnte ("pouvant être d'intérêt préhistorique, historique, archéologique....") und fällt dort unter die Genehmigungspflicht des Code du Patrimoine. Pituli, (Du bist ja der französischen Sprache mächtig), die Franzosen schneiden sich mit dem Begriff "prospecter" ins eigene Fleisch denn im Petit Robert heißt es nämlich: "prospecter: parcourir (une région, un lieu) pour y découvrir une source de profit" Wortwörtliche Übersetzung: "Ein Gelände, eine Region begehen, um dort eine gewinnbringende Quelle zu finden". Profitorientierte Suche also
Weshalb glaubst Du eigentlich, dass ein "Schatzsucher", der Interesse an der Geschichte oder Archäologie bekundet eher eine Genehmigung erhalten wird als ein Sondengänger? Ich kann Dir bei Deinen Gedanken nicht folgen.
Wenn jemand eine Genehmigung beantragt, egal ob Schatzsucher oder Sondengänger, dann wird immer geprüft, wie ernsthaft die Forschung dieser Privatperson ist. Genügt sie nicht den wissenschaftlichen Ansprüchen der Behörde, wird sie entweder abgelehnt oder stark eingeschränkt. Wenn ich sehe, welche Personen vorgeben, "Heimatforschung" und dergleichen zu betreiben, dann wundere ich mich nicht, weshalb sie keine Genehmigung erhalten
Das ist selbstverständlich. Dennoch, in den Suchgenehmigungen des Luxb. Museums steht ausdrücklich vermerkt, dass der Anstragsteller die Genehmigung des Grundstückbesitzers selber einholen muss, bevor er loslegt. Andernorts muss die Genehmigung des Grundstückeigners bereits vorliegen, damit eine behördliche Genehmigung überhaupt erteilt werden kann.pituli hat geschrieben: ....Ein Sondengänger muss zuallererst mal eine Genehmigung von dem Grundstücksbesitzer haben, das ist mal Fakt. Eine Behörde KANN NICHT eine Genehmigung ausstellen für das Feld XY von Bauer Müller, wenn der nichts davon weiß.
Beste Grüße,
André
Harmlos wäre sie, wenn sich jeder Detektoruser an die Regeln halten würde. Aber das ist nicht selbstverständlich, sondern die absolute Ausnahme. Wie fängt alles an? Man kauft sich ein Metallsuchgerät und legt los, ohne jegliche Genehmigung, man dokumentiert die Funde nicht, wie es sein sollte, man meldet nicht. Um die Fundchancen zu erhöhen, sucht man, vielfach unwissentlich, Bodendenkmäler ab. Ich kenne den Werdegang sehr vieler Sondengänger. Die meisten haben in einer ersten Phase ALLES falsch gemacht, was man nur falsch machen kann!Denarius hat geschrieben: Natürlich ist Sondengehen eine eigentlich harmlose Freizeitbeschäftigung. Werden Funde ordnungsgemäß gemeldet und dolumentiert und würden sich bestimmte Länder und Verantwortliche nicht so unflexibel und mitunter wenig bürgerfreundlich zeigen, gäbe es viele der heute so beschworenen Probleme gar nicht. Also bitte nicht so extremistisch
Ein Beipackzettel ist in dieser in dieser Hinsicht keine Lösung und völlig ungenügend, denn es genügt Detektorforen zu besuchen, um dort das Gegenteil gesagt zu bekommen, was auf dem Beipackzettel steht. Am besten wäre es, den Detektorhandel dahingehend einzuschränken, dass man nur gegen Vorlage einer gültigen Genehmigung ein Gerät (ver)kaufen kann.
Gruß,
André
Re: Sondengänger oder Schatzsucher
Hallo mon ami Archeos
Weshalb glaubst Du eigentlich, dass ein "Schatzsucher", der Interesse an der Geschichte oder Archäologie bekundet eher eine Genehmigung erhalten wird als ein Sondengänger? Ich kann Dir bei Deinen Gedanken nicht folgen.
Antwort : Das war nur mal als Hinweis gedacht. Im Prinzip ist es ja auch soetwas wie eine Prüfung ( Vertrauensprüfung )
Wenn jemand eine Genehmigung beantragt, egal ob Schatzsucher oder Sondengänger, dann wird immer geprüft, wie ernsthaft die Forschung dieser Privatperson ist. Genügt sie nicht den wissenschaftlichen Ansprüchen der Behörde, wird sie entweder abgelehnt oder stark eingeschränkt.
Antw: Da hast Du 100%ig recht !
Wenn ich sehe, welche Personen vorgeben, "Heimatforschung" und dergleichen zu betreiben, dann wundere ich mich nicht, weshalb sie keine Genehmigung erhalten
Antwort : Richtig. Da die Sondengänger in der Zahl stark zugenommen haben, dank Internet, mache ich für mich persönlich einen Unterschied zwischen Sondengänger und Sondengänger. Man sieht es an den Neuusern die sich auf Schatzsucherforen einloggen und die ersten Fragen wie : Wo kann ich römisches finden--welche Äcker--auf welcher Burg oder: ich war an einer Burg--hab von einem Handelsplatz gehört--hab gerade eine Sonde gekauft--wo wird man fündig usw usw Von Militariasammler ganz zu schweigen, viele machen einfach was sie wollen.
Wenn sich dann einer auf den Foren bequemt, den jungen Mann aufzuklären, der aber die Funde sehen kann, kann sich jeder vorstellen, was der junge Mann macht. Was noch schlimmer ist, das bei einem Neuinteressierten, von ältern Usern oder gar von Admins und Moderatoren unwirsch mit : Das hatten wir schon, oder, lies Dich durch, abgekanzelt. Wochen später postet der Neuankömmling römische Funde.
Ich denke Du weißt wie ich das meine.
Antwort : Entweder ist es ein manko der Deutschen Behörden, oder sind einige Genehmigungen falsch. Wie auch immer, man kann das nicht nachprüfen. Hier auf den Seiten ist eine Genehmigung zur Ansicht gepostet, wo dieses Detail nicht vermerkt ist.
liebe Grüße
Pituli
@Daniel
Definitiv Ja !
Weshalb glaubst Du eigentlich, dass ein "Schatzsucher", der Interesse an der Geschichte oder Archäologie bekundet eher eine Genehmigung erhalten wird als ein Sondengänger? Ich kann Dir bei Deinen Gedanken nicht folgen.
Antwort : Das war nur mal als Hinweis gedacht. Im Prinzip ist es ja auch soetwas wie eine Prüfung ( Vertrauensprüfung )
Wenn jemand eine Genehmigung beantragt, egal ob Schatzsucher oder Sondengänger, dann wird immer geprüft, wie ernsthaft die Forschung dieser Privatperson ist. Genügt sie nicht den wissenschaftlichen Ansprüchen der Behörde, wird sie entweder abgelehnt oder stark eingeschränkt.
Antw: Da hast Du 100%ig recht !
Wenn ich sehe, welche Personen vorgeben, "Heimatforschung" und dergleichen zu betreiben, dann wundere ich mich nicht, weshalb sie keine Genehmigung erhalten
Antwort : Richtig. Da die Sondengänger in der Zahl stark zugenommen haben, dank Internet, mache ich für mich persönlich einen Unterschied zwischen Sondengänger und Sondengänger. Man sieht es an den Neuusern die sich auf Schatzsucherforen einloggen und die ersten Fragen wie : Wo kann ich römisches finden--welche Äcker--auf welcher Burg oder: ich war an einer Burg--hab von einem Handelsplatz gehört--hab gerade eine Sonde gekauft--wo wird man fündig usw usw Von Militariasammler ganz zu schweigen, viele machen einfach was sie wollen.
Wenn sich dann einer auf den Foren bequemt, den jungen Mann aufzuklären, der aber die Funde sehen kann, kann sich jeder vorstellen, was der junge Mann macht. Was noch schlimmer ist, das bei einem Neuinteressierten, von ältern Usern oder gar von Admins und Moderatoren unwirsch mit : Das hatten wir schon, oder, lies Dich durch, abgekanzelt. Wochen später postet der Neuankömmling römische Funde.
Ich denke Du weißt wie ich das meine.
Das ist selbstverständlich. Dennoch, in den Suchgenehmigungen des Luxb. Museums steht ausdrücklich vermerkt, dass der Anstragsteller die Genehmigung des Grundstückbesitzers selber einholen muss, bevor er loslegt. Andernorts muss die Genehmigung des Grundstückeigners bereits vorliegen, damit eine behördliche Genehmigung überhaupt erteilt werden kann.pituli hat geschrieben: ....Ein Sondengänger muss zuallererst mal eine Genehmigung von dem Grundstücksbesitzer haben, das ist mal Fakt. Eine Behörde KANN NICHT eine Genehmigung ausstellen für das Feld XY von Bauer Müller, wenn der nichts davon weiß.
Antwort : Entweder ist es ein manko der Deutschen Behörden, oder sind einige Genehmigungen falsch. Wie auch immer, man kann das nicht nachprüfen. Hier auf den Seiten ist eine Genehmigung zur Ansicht gepostet, wo dieses Detail nicht vermerkt ist.
liebe Grüße
Pituli
@Daniel
Definitiv Ja !
Re: Sondengänger oder Schatzsucher
Was Ja?pituli hat geschrieben:@Daniel
Definitiv Ja !
In Bezug auf eigene Erfahrungen oder auf das "Hörensagen"?
Bisher hatte ich "nur" eine "mündliche Duldung" vom Archi aber irgendwas schriftliches,womöglich vom noch vom Amt,wäre natürlich auch nicht zu verachten.
Da muß ich doch mal bei Zeiten meinen Archi daraufhin anhauen.
Gruß Daniel
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- Registriert:24.10.2005 22:08
- Wohnort:65510 Wallrabenstein
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Hallo Pituli,
Du hast geschrieben:
Ein Sondengänger bekommt nicht immer eine behördl. Genehmigung, da unterschiedliche Regelungen. Das wisst Ihr aber selber. Ein Sondengänger muss zuallererst mal eine Genehmigung von dem Grundstücksbesitzer haben, das ist mal Fakt. Eine Behörde KANN NICHT eine Genehmigung ausstellen für das Feld XY von Bauer Müller, wenn der nichts davon weiß.
Das ist so nicht ganz richtig, wenn eine Behörde so verfahrt. Die Genehmigung gem. DSchG ist öffentliches Recht und besagt nur, dass mit dieser Genehmigung nach archäologischen Bodendenkmälern geforscht werden darf. Diese Genehmigung greift nicht in das private Recht des Grundstückseigentümers ein. Die Genehmigung sollte jedoch den Zusatz enthalten, dass eine privatrechtliche Genehmigung des Grundstückseigentümers eingeholt werden muss. Wenn sie diese Genehmigung zum Gegenstand ihrer eigenen Entscheidung zu Grunde legt, so handelt sie nicht im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrags. Die Wahrung privater Rechte steht in keinem Denkmalschutzgesetz. Wenn sie diese Genehmigung von Dir verlangt, dann frage nach der Rechtsgrundlage für ihre Verfahrensweise.
Halle Daniel,
Du hast geschrieben:
Was macht z.B. ein Sondler aus einem Bundesland,wo eine Sondlerei nicht legal ist und Genehmigungen grundsätzlich nicht erteilt werden?
Dem bleibt ja im Grunde nicht´s anderes übrig als sich in die von Dir genannten Sparten einzureihen,wenn er sein Hobby weiterhin betreiben möchte!
Nein, so ist das nicht. Auch in Hessen wurden einmal grundsätzlich keine Genehmigungen erteilt vom LfD. Als mein Antrag abgelehnt wurde habe ich eine zusammen mit zwei Kollegen, deren Anträge auch abgelehnt wurden Klage gegen das Landesamt beim Verwaltungsgericht eingereicht und auf Erteilung einer Genehmigung geklagt. Unseren Klagen wurde stattgegeben.
diese Gerichtsurteil ist nun Grundlage für alle weiteren Klagen in Deutschland, weil einige grundsätzliche Aussagen zur Erteilung von Genehmigungen im Urteil enthalten sind. Ich will jetzt nicht auf Details eingehen, weil das Urteil über 12 DIN A 4 Seiten lang ist, aber Du kannst es selbst nachlesen. (google: Mythos Urteil Wiesbaden ) dann wirst Du es finden.
Wenn du also in einem Bundesland wohnst, z. B. in BW und Dein Antrag abgelehnt wird, dann ziehe vor das Verwaltungsgericht und verklage das Landesamt.
Viel Erfolg
Walter
Du hast geschrieben:
Ein Sondengänger bekommt nicht immer eine behördl. Genehmigung, da unterschiedliche Regelungen. Das wisst Ihr aber selber. Ein Sondengänger muss zuallererst mal eine Genehmigung von dem Grundstücksbesitzer haben, das ist mal Fakt. Eine Behörde KANN NICHT eine Genehmigung ausstellen für das Feld XY von Bauer Müller, wenn der nichts davon weiß.
Das ist so nicht ganz richtig, wenn eine Behörde so verfahrt. Die Genehmigung gem. DSchG ist öffentliches Recht und besagt nur, dass mit dieser Genehmigung nach archäologischen Bodendenkmälern geforscht werden darf. Diese Genehmigung greift nicht in das private Recht des Grundstückseigentümers ein. Die Genehmigung sollte jedoch den Zusatz enthalten, dass eine privatrechtliche Genehmigung des Grundstückseigentümers eingeholt werden muss. Wenn sie diese Genehmigung zum Gegenstand ihrer eigenen Entscheidung zu Grunde legt, so handelt sie nicht im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrags. Die Wahrung privater Rechte steht in keinem Denkmalschutzgesetz. Wenn sie diese Genehmigung von Dir verlangt, dann frage nach der Rechtsgrundlage für ihre Verfahrensweise.
Halle Daniel,
Du hast geschrieben:
Was macht z.B. ein Sondler aus einem Bundesland,wo eine Sondlerei nicht legal ist und Genehmigungen grundsätzlich nicht erteilt werden?
Dem bleibt ja im Grunde nicht´s anderes übrig als sich in die von Dir genannten Sparten einzureihen,wenn er sein Hobby weiterhin betreiben möchte!
Nein, so ist das nicht. Auch in Hessen wurden einmal grundsätzlich keine Genehmigungen erteilt vom LfD. Als mein Antrag abgelehnt wurde habe ich eine zusammen mit zwei Kollegen, deren Anträge auch abgelehnt wurden Klage gegen das Landesamt beim Verwaltungsgericht eingereicht und auf Erteilung einer Genehmigung geklagt. Unseren Klagen wurde stattgegeben.
diese Gerichtsurteil ist nun Grundlage für alle weiteren Klagen in Deutschland, weil einige grundsätzliche Aussagen zur Erteilung von Genehmigungen im Urteil enthalten sind. Ich will jetzt nicht auf Details eingehen, weil das Urteil über 12 DIN A 4 Seiten lang ist, aber Du kannst es selbst nachlesen. (google: Mythos Urteil Wiesbaden ) dann wirst Du es finden.
Wenn du also in einem Bundesland wohnst, z. B. in BW und Dein Antrag abgelehnt wird, dann ziehe vor das Verwaltungsgericht und verklage das Landesamt.
Viel Erfolg
Walter