Wer kann hier evtl. helfen
Moderator:jupppo
Wir mußten in Schleswig Holstein auch eine Selbstanzeige gegenüber dem Amt machen und es war wie Lojoer sagt. Es war ein Vertrauensbeweis und wurde nicht an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet. Etwas grummeln hatten wir schon in der Magengrube (ich jedenfals) Aber jetzt haben wir ein gutes Vertrauensverhältniss zueinander und es wird immer besser.
Schöne Grüße vom Insurgenten
Schöne Grüße vom Insurgenten
Moin Insurgent,
also ich musste und habe keine Selbstanzeige machen müssen. Wäre für mich auch indiskutabel gewesen.
Ich bin mit 17 auch schon mal auf einem Feldweg schwarz Auto gefahren und musste mich bei meiner Führerscheinanmeldung auch nicht selbst anzeigen.
Ich wüsste auch nicht, wofür das gut sein sollte. Was ist der Sinn dahinter?
Gruß
Loenne
also ich musste und habe keine Selbstanzeige machen müssen. Wäre für mich auch indiskutabel gewesen.
Ich bin mit 17 auch schon mal auf einem Feldweg schwarz Auto gefahren und musste mich bei meiner Führerscheinanmeldung auch nicht selbst anzeigen.
Ich wüsste auch nicht, wofür das gut sein sollte. Was ist der Sinn dahinter?
Gruß
Loenne
Selbstanzeige???
Sich bei der Archäologie melden und sich zu outen das man schon seid Jahren Sondengänger ist, tolle Funde gemacht hat und diese zur Begutachtung und Auswertung weitergibt ist bei mir keine Selbstanzeige, sondern der einzige Weg um sein Hobby weiterhin in Ruhe weiter betreiben zu können.
Gruß Stephan
Sich bei der Archäologie melden und sich zu outen das man schon seid Jahren Sondengänger ist, tolle Funde gemacht hat und diese zur Begutachtung und Auswertung weitergibt ist bei mir keine Selbstanzeige, sondern der einzige Weg um sein Hobby weiterhin in Ruhe weiter betreiben zu können.
Gruß Stephan
Ich suche nicht, ich finde!
-
- Beiträge:98
- Registriert:23.12.2005 21:50
- Wohnort:Westerland
Hallo Insurgent,
hast du das schriftlich machen müssen?
Natürlich haben mich die Herrn aus dem Amt ganz am Anfang der "Verhandlungen" - aber nur wage - mit der Aussage konfrontiert man müsse ersteinmal reinen Tisch machen.
Ich denke sie wollten nur die Reaktion checken.
Im Grunde kann man das ja auch verstehen. Aber ich glaube, jeder von uns wurde nur aufgefordert, seine bis dato gefunden Sachen vorbeizubringen, um diese zu sichten.
Ist doch sehr human gelaufen finde ich.
Aber die Mühlen mahlen wirklich langsam
hast du das schriftlich machen müssen?
Natürlich haben mich die Herrn aus dem Amt ganz am Anfang der "Verhandlungen" - aber nur wage - mit der Aussage konfrontiert man müsse ersteinmal reinen Tisch machen.
Ich denke sie wollten nur die Reaktion checken.
Im Grunde kann man das ja auch verstehen. Aber ich glaube, jeder von uns wurde nur aufgefordert, seine bis dato gefunden Sachen vorbeizubringen, um diese zu sichten.
Ist doch sehr human gelaufen finde ich.
Aber die Mühlen mahlen wirklich langsam
Gruß, Michael
Hallo Daniel,
das outen ist ja wohl das was hier unter dem Begriff Selbstanzeige zu verstehen ist. Ich gehe davon aus, dass diese eben nicht juristisch gemeint ist, sonst müsste man sie nicht beim Amt sondern bei der Staatsanwaltschaft machen. Archaeos hat mal ein solches Verfahren des outens auf dem Amt erwähnt. Meiner Meinung nach müsste das ganze recht moderat über die Bühne gehen, wenn man nicht mit dem Geständnis kommt "...ich habe dieses und jenes Hügelgrab aufgemacht."
Auch würde ich ein solches outen auch nicht unbedingt in BW gegenüber von Herrn Plank machen.
Ich halte das Risiko für relativ gering wenn man weis welche Leute einem gegenüber sitzen.
das outen ist ja wohl das was hier unter dem Begriff Selbstanzeige zu verstehen ist. Ich gehe davon aus, dass diese eben nicht juristisch gemeint ist, sonst müsste man sie nicht beim Amt sondern bei der Staatsanwaltschaft machen. Archaeos hat mal ein solches Verfahren des outens auf dem Amt erwähnt. Meiner Meinung nach müsste das ganze recht moderat über die Bühne gehen, wenn man nicht mit dem Geständnis kommt "...ich habe dieses und jenes Hügelgrab aufgemacht."
Auch würde ich ein solches outen auch nicht unbedingt in BW gegenüber von Herrn Plank machen.
Ich halte das Risiko für relativ gering wenn man weis welche Leute einem gegenüber sitzen.
Gruß
Jörg
Jörg
Na Leute, wir haben doch alle beim Amt gesagt, dass wir schon gesucht haben und unsere Altfunde gemeldet. Das kommt doch einer Selbstanzeige gleich. Sie haben nichts unternommen (was Sie uns ja auch gesagt haben), aber sie hätten es. Ich glaube in Sachsen ist es auch nicht anders gemeint. Wenn ich mich täuschen sollte, klärt mich auf.
Schöne Grüße vom Insurgenten
Schöne Grüße vom Insurgenten
- StefanGlabisch/Entetrente
- Site Admin
- Beiträge:2742
- Registriert:16.10.2005 13:31
- Wohnort:Düsseldorf
Es wird...
Hallo,
es wird nichts so heiß gegessen wie es gekocht wird.
Nach Allem was ich weiß und sagen kann ist man in Sachsen auf dem richtigen Weg.
es wird nichts so heiß gegessen wie es gekocht wird.
Nach Allem was ich weiß und sagen kann ist man in Sachsen auf dem richtigen Weg.
Vermittler nur für faire Archäologen und meldewillige Sondengänger.
- StefanGlabisch/Entetrente
- Site Admin
- Beiträge:2742
- Registriert:16.10.2005 13:31
- Wohnort:Düsseldorf
Laß mal Jörg....
Laß mal Jörg,
ein seltsames Mittel ( für einen Neubeginn ) ist eine Selbstanzeige schon.
Muß jeder für sich ganz alleine entscheiden.
ein seltsames Mittel ( für einen Neubeginn ) ist eine Selbstanzeige schon.
Muß jeder für sich ganz alleine entscheiden.
Vermittler nur für faire Archäologen und meldewillige Sondengänger.
- masterTHief
- Beiträge:259
- Registriert:23.10.2005 21:57
- Wohnort:in einer Höhle in der Erde
UHU schrieb:
„Um hier mal etwas konkreter zu werden, die Selbstanzeige in Sachsen muß sehr wohl bei der Staatsanwaltschaft/ LKA gemacht werden...
Eine "Selbstanzeige" beim zuständigen Landesamt reicht nicht(!!!) aus.“
Hallo UHU,
Wie ist das zu verstehen, daß eine Selbstanzeige beim Landesamt „nicht ausreiche“?
Als „vertrauenserweckendes“ Instrument gegenüber der Denkmalbehörde zur künftigen Erlangung von Genehmigungen könnte die Selbstanzeige doch ausreichend sein.
Als ein den „begründeten Anfangsverdacht erweckendes“ Instrument (Unterschlagung) zur Erlangung eines Hausbesuches mit Durchsuchungsbeschluss und Beschlagnahme von Detektor sowie mutmaßlich unterschlagenen Fundgegenständen reicht die Selbstanzeige mit Sicherheit aus.
Ich denke, daß man auf die bloße Inaussichtstellung (Absichtserklärung) einer Grabungsgenehnigung durch die Denkmalbehörde zur Vermeidung eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens durch die Strafverfolgungsbehörden durchaus verzichten kann.
Gruß
masterTHief
„Um hier mal etwas konkreter zu werden, die Selbstanzeige in Sachsen muß sehr wohl bei der Staatsanwaltschaft/ LKA gemacht werden...
Eine "Selbstanzeige" beim zuständigen Landesamt reicht nicht(!!!) aus.“
Hallo UHU,
Wie ist das zu verstehen, daß eine Selbstanzeige beim Landesamt „nicht ausreiche“?
Als „vertrauenserweckendes“ Instrument gegenüber der Denkmalbehörde zur künftigen Erlangung von Genehmigungen könnte die Selbstanzeige doch ausreichend sein.
Als ein den „begründeten Anfangsverdacht erweckendes“ Instrument (Unterschlagung) zur Erlangung eines Hausbesuches mit Durchsuchungsbeschluss und Beschlagnahme von Detektor sowie mutmaßlich unterschlagenen Fundgegenständen reicht die Selbstanzeige mit Sicherheit aus.
Ich denke, daß man auf die bloße Inaussichtstellung (Absichtserklärung) einer Grabungsgenehnigung durch die Denkmalbehörde zur Vermeidung eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens durch die Strafverfolgungsbehörden durchaus verzichten kann.
Gruß
masterTHief
masterTHief TreasureHunt management consulting, Planegg, Ihr Partner bei der Schatzsuche - nur echt mit "TH"
-
- Beiträge:59
- Registriert:27.10.2005 08:39
Hallo zusammen,
ich bitte Euch das Thema vorerst dabei zu belassen. Als abschließenden Satz möchte ich dazu sagen, das das Gewinnen des Vertrauens auf einer sehr "harten" (mir fällt jetzt kein anderes Wort ein) Basis beruht. Dies liegt unter anderem auch mit an der jüngsten Vergangenheit bzw. Entwicklung hier in Sachsen, die Ihr ja alle kennt. Einerseits ist es verständlich. Es ist sicher nicht jedermans Sache, aber es muss Vorreiter geben. In den nächsten Wochen werden wir wissen, ob das von uns an die Behörden gerichtete Vertrauen sich positiv bestätigt hat.
Auf alle Fälle wird es neue Ansatzpunkte schaffen. So oder so.
Also bitte habt Gedult und lasst die Sache sich vernünftig entwickeln.
Hallo Frau Dr. Oexle,
dieses Thema, was ihnen sicher auch nicht entgangen ist, zeigt wieder einmal wie unterschiedlich die Auffassungen sind und das es für die Sondler kein leichter Schritt ist. Ich weis sie wissen das zu schätzen und ich bin mir sicher, das unsere zukünftige Zusammenarbeit beiden Seiten viele neue und interessante Wege bereitet.
Ich wünsche allen eine frohe Ostern.
Mit den besten Grüßen. Bobby
ich bitte Euch das Thema vorerst dabei zu belassen. Als abschließenden Satz möchte ich dazu sagen, das das Gewinnen des Vertrauens auf einer sehr "harten" (mir fällt jetzt kein anderes Wort ein) Basis beruht. Dies liegt unter anderem auch mit an der jüngsten Vergangenheit bzw. Entwicklung hier in Sachsen, die Ihr ja alle kennt. Einerseits ist es verständlich. Es ist sicher nicht jedermans Sache, aber es muss Vorreiter geben. In den nächsten Wochen werden wir wissen, ob das von uns an die Behörden gerichtete Vertrauen sich positiv bestätigt hat.
Auf alle Fälle wird es neue Ansatzpunkte schaffen. So oder so.
Also bitte habt Gedult und lasst die Sache sich vernünftig entwickeln.
Hallo Frau Dr. Oexle,
dieses Thema, was ihnen sicher auch nicht entgangen ist, zeigt wieder einmal wie unterschiedlich die Auffassungen sind und das es für die Sondler kein leichter Schritt ist. Ich weis sie wissen das zu schätzen und ich bin mir sicher, das unsere zukünftige Zusammenarbeit beiden Seiten viele neue und interessante Wege bereitet.
Ich wünsche allen eine frohe Ostern.
Mit den besten Grüßen. Bobby
- StefanGlabisch/Entetrente
- Site Admin
- Beiträge:2742
- Registriert:16.10.2005 13:31
- Wohnort:Düsseldorf
Natürlich Master...
Natürlich Master,
es zwingt Keiner dazu die Genehmigung zu beantragen.(Prüfung zu machen/Lizenz zu erhalten)
Somit geht man " Ohne ". Fragt sich nur wie lange.(Unbehelligt)
Bleibt jedoch Jedem freigestellt den Schritt Richtung Legalität + Genehmigung (zudem wohl anscheinend die Selbstanzeige für bereits tätige Sucher in Sachsen gehört ) zu machen.
es zwingt Keiner dazu die Genehmigung zu beantragen.(Prüfung zu machen/Lizenz zu erhalten)
Somit geht man " Ohne ". Fragt sich nur wie lange.(Unbehelligt)
Bleibt jedoch Jedem freigestellt den Schritt Richtung Legalität + Genehmigung (zudem wohl anscheinend die Selbstanzeige für bereits tätige Sucher in Sachsen gehört ) zu machen.
Vermittler nur für faire Archäologen und meldewillige Sondengänger.
- masterTHief
- Beiträge:259
- Registriert:23.10.2005 21:57
- Wohnort:in einer Höhle in der Erde
Natürlich Stefan, bitte erst nachdenken!!!
Und wer bisher keinen Anlaß zu in Richtung ungenehmigter Nachforschung gegeben hat, weil er bisher nie nach Bodendenkmälgern gesucht hat, soll dem die Genehmigung verwehrt werden, weil es keinen Grund für eine Selbstanzeige gibt?
Oder soll der etwa eine Selbstanzeige machen, die jeder Grundlage entbehrt, weil er sich bisher nichts hat zu schuklden kommen lassen?
Oder zumindest an Eidesstatt erklären, daß er bisher keine Nachforschungen nach Bodendenkmälern vorgenommen hat?
Wenn sich jemand "ermuntert" sieht, eine Selbstanzeige zur Erlangung einer Genehmigung im Sinne der Denkmalschutzgesetze zu erhalten, weil er dazu "angeregt" wurde, dann aber strafrechtlich verfolgt wird -
dann sollte sich der "Muntermacher" hinsichtlich Haftung etwas wärmer anziehen und für die Anwaltskosten sparen.
"Der hat mir das aber gesagt, daß ich das machen soll!" usw.
"Natürlich" bin ich nicht der einzige, der an dem Verfahren seine Zweifel hat.
Kann ja gut gehen - viel Erfolg.
Wenn nicht - noch mehr Erfolg!
masterTHief
Und wer bisher keinen Anlaß zu in Richtung ungenehmigter Nachforschung gegeben hat, weil er bisher nie nach Bodendenkmälgern gesucht hat, soll dem die Genehmigung verwehrt werden, weil es keinen Grund für eine Selbstanzeige gibt?
Oder soll der etwa eine Selbstanzeige machen, die jeder Grundlage entbehrt, weil er sich bisher nichts hat zu schuklden kommen lassen?
Oder zumindest an Eidesstatt erklären, daß er bisher keine Nachforschungen nach Bodendenkmälern vorgenommen hat?
Wenn sich jemand "ermuntert" sieht, eine Selbstanzeige zur Erlangung einer Genehmigung im Sinne der Denkmalschutzgesetze zu erhalten, weil er dazu "angeregt" wurde, dann aber strafrechtlich verfolgt wird -
dann sollte sich der "Muntermacher" hinsichtlich Haftung etwas wärmer anziehen und für die Anwaltskosten sparen.
"Der hat mir das aber gesagt, daß ich das machen soll!" usw.
"Natürlich" bin ich nicht der einzige, der an dem Verfahren seine Zweifel hat.
Kann ja gut gehen - viel Erfolg.
Wenn nicht - noch mehr Erfolg!
masterTHief
masterTHief TreasureHunt management consulting, Planegg, Ihr Partner bei der Schatzsuche - nur echt mit "TH"