Hier ein paar Antworten und Neuigkeiten:
Nachdem unsere Vorgehensweise, eine Genehmigung nach Schulung und erfolgreicher Prüfung unter den bekannten Auflagen (s. Handlungsanweisung auf unserer Homepage) mit den zuständigen Ministerien abgestimmt wurde, wird derzeit ein konkretes Schulungsprogramm erstellt. Dazu möchten wir auch kompetente Ausbilder außerhalb des Landesamtes gewinnen (Munitionsfragen etc.). Wir gehen davon aus, noch im Sommer die erste Schulung anbieten zu können. Ein konkreter Termin steht derzeit noch nicht fest.
Sicher haben Sie Verständnis dafür, dass diese Schulungen zentral im Landesamt in Dresden stattfinden müssen, da hier Räumlichkeiten und notwendiges Schulungsmaterial problemlos zur Verfügung stehen. Selbstverständlich werden wir uns bemühen, die Schulungsstunden so zu legen, dass auch Berufstätige mit vertretbarem Aufwand teilnehmen können. Der Termin für die Grabungsteilnahme wird natürlich nicht vom Landesamt kurzfristig festgelegt, sondern soweit möglich in rechtzeitiger Absprache mit den Kandidaten bestimmt, so dass die Teilnehmer ihre beruflichen Belange vorher regeln können.
Die Kosten werden wir im Zuge der Erstellung des Ausbildungsprogrammes fest setzen.
Im Sinne der archäologischen Denkmalpflege ist die genaue Dokumentation der durchgeführten Suchgänge zwingend notwendig. Der einfachste Weg ist in der Tat das tracking per GPS. Man speichert einfach beim Gehen in regelmäßigen Abständen GPS-Punkte und bestimmt dann noch zusätzlich die Koordinaten für jeden Fundpunkt. Die Taten können einfach auf einem PC ausgelesen und auf digitale Karten übertragen werden. Einfache GPS Geräte sind heute nicht mehr teuer, so dass es natürlich am einfachsten ist, wenn jeder selbst ein solches erwirbt. Im Einzelfall ist grundsätzlich auch die Ausleihe durch das Landesamt möglich, in der täglichen Praxis aber doch mit hohem organisatorischen Aufwand verbunden.
Dies beantwortet auch Ihre nächste Frage: Auch zukünftig wird das Landesamt nicht auf die Forderung zur Selbstanzeige verzichten, da das Gesetz eine solche Ermessensentscheidung nicht zulässt. Erfolgt keine Selbstanzeige, die für den Fortgang des Verfahrens ja, wie die bisherigen Beispiele zeigen, förderlich ist, muss das Landesamt entsprechend tätig werden.
Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung
mit freundlichen Grüßen
W.Ender
Noch eine Anmerkung meinerseits. Es gibt genügend "fremde Sondengänger" aus anderen Bundesländern aber auch aus dem eigenen, die weiterhin achtlos drauflossondeln in Sachsen. Geht davon aus, dass bei Sichtung eines "fremden" Sondlers die Polizei informiert werden muss.
Mit den besten Grüßen. Bobby
Ergänzung zu der neuen Verfahrensweise in Sachsen.
Moderator:bobbymcghee
-
- Beiträge:59
- Registriert:27.10.2005 08:39