DIGS als bundesweiter Fundmelder.
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Hallo zusammen,
mir ist da ein Gedanke gekommen, den ich hier in Sachsen versuchen werde um zu setzen. Natürlich muss ich erst mal beide Seiten diesbezüglich abchecken, aber ein Versuch ist es wert. Ich denke es gibt viele Sondlerkollegen, die einfach vor Angst (da sie keine Genehmigung haben oder so) historisch wertvolle Funde nicht melden. Könnte hier DIGS nicht eine Dienstleitung übernehmen??? Ich stelle mir das wie ein Seelsorgetelefon vor. Ungefähr so:
Ein Sondler findet etwas von dem er denkt es wäre historisch wertvoll.
Was tun damit??? Er greift zur E-MAil oder zum Telefon und meldet, ohne erkannt zu werden (anonüm) DIGS den Fund mit genauer Angabe vom Fundort. DIGS reicht diese Meldung weiter an die zuständigen Archäologen u.s.w.
Wäre doch für beide Seiten eine gute Sache??? Oder???
Schöne Grüße. Andreas
mir ist da ein Gedanke gekommen, den ich hier in Sachsen versuchen werde um zu setzen. Natürlich muss ich erst mal beide Seiten diesbezüglich abchecken, aber ein Versuch ist es wert. Ich denke es gibt viele Sondlerkollegen, die einfach vor Angst (da sie keine Genehmigung haben oder so) historisch wertvolle Funde nicht melden. Könnte hier DIGS nicht eine Dienstleitung übernehmen??? Ich stelle mir das wie ein Seelsorgetelefon vor. Ungefähr so:
Ein Sondler findet etwas von dem er denkt es wäre historisch wertvoll.
Was tun damit??? Er greift zur E-MAil oder zum Telefon und meldet, ohne erkannt zu werden (anonüm) DIGS den Fund mit genauer Angabe vom Fundort. DIGS reicht diese Meldung weiter an die zuständigen Archäologen u.s.w.
Wäre doch für beide Seiten eine gute Sache??? Oder???
Schöne Grüße. Andreas
Re: DIGS als bundesweiter Fundmelder.
Hallo Andreas!bobbymcghee hat geschrieben: Er greift zur E-MAil oder zum Telefon und meldet, ohne erkannt zu werden (anonüm) DIGS den Fund mit genauer Angabe vom Fundort. DIGS reicht diese Meldung weiter an die zuständigen Archäologen u.s.w.
Meine persönliche Meinung ist: Das können wir als DIGS nicht leisten. Zum einen können wir dadurch rechtliche Probleme verursachen aber uns auch den Vorwurf der Förderung des illegalen Suchens einhandeln.
Und genau das ist der Punkt, wo wir tätig werden können und müssen. Also die Sondler auffordern den Kontakt zu den Behörden zu suchen und sich eine Genehmigung zu besorgen.bobbymcghee hat geschrieben:Hallo zusammen,
Ich denke es gibt viele Sondlerkollegen, die einfach vor Angst (da sie keine Genehmigung haben oder so) historisch wertvolle Funde nicht melden.
Auch diesen Leuten die richtigen Ansprechpartner der staatlichen Stellen zu nennen und sie über das Prozedere der Antragstellung zu informieren bzw. sie bei dem Weg zur Genehmigung zu unterstützen, sehe ich als eine der Aufgaben von DIGS.
Und du könntest dabei „unser Mann“ für den Freistaat Sachsen sein!
Viele Grüße
Carsten
Carsten
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Solch ähnliche Problemchen habe ich jetzt auch. Zum einen führe ich den Stammtisch in Sachsen, (bin zumindest Anlaufstelle), zum anderen wurde mir schon etwas klar gemacht seitens der Archies Namen oder Telefonnummern preis zu geben der anderen Sondler. Auf meine Frage ob ich denn verpflichtet seie Kollegen ohne Sucherlaubnis an zu zinken, kam keine so eindeutige Antwort. Auch hat man uns, wie wir denken, schon einen von der anderen Seite "eingschleust"........ man muss aufpassen was man sagt und wie man es sagt. Manchmal ist mir das echt zu viel. Aber ich denke ich kann schon einiges bewirken in Hinsicht Genehmigung für Kollegen. Habe da auch schon 3 Mails beantwortet und steh im Kontakt mit Ihnen. Ich hoffe, wir können da zusammen noch einiges leisten, obwohl mein Archie schon mit mir überlastet schien......
Gruß und schönes Wochenende. Andreas
Gruß und schönes Wochenende. Andreas
Re: DIGS als bundesweiter Fundmelder.
Die FNUDEM in Frankreich verfolgt eine ähnliche Idee, die einer Datenbank, welche den regionalen archäologischen Diensten zugänglich gemacht werden soll...
Daß DIGS in besonders schwierigen/heiklen/delikaten Fällen als Vermittler zwischen Sondler und Denkmalamt fungieren muß, sollte eine Selbstverständlichkeit sein. Die FNUDEM hat diesbezüglich viel Arbeit geleistet. Aber man kommt nicht früher oder später um einen direkten Kontakt zwischen Sondler und Amt umhin
Aber mit der angesprochenen Datenbank taucht das erste Problem auf: Wer garantiert, daß innerhalb von DIGS die gemeldeten Fundstellen nicht für eigene Suchaktivitäten missbraucht werden, genau wie das bei archäologischen Vereinen mal vorkommt? Die Funddatenbank dürfte nur von wenigen vertrauenswürdigen Personen verwaltet werden und zugänglich sein...
Wenn es erst einmal eine Genehmigungsprozedur für Sondengänger (Detektorführerschein) deutschlandweit geben würde, würde diese "Vermittleraktivität" von DIGS wegfallen, da jeder alles direkt an sein Amt melden könnte. Dann braucht niemand mehr Angst oder ein schlechtes Gewissen vor einer Fundmeldung zu haben.
Ein Grund mehr einen Detektorführerschein zu befürworten,
André
Daß DIGS in besonders schwierigen/heiklen/delikaten Fällen als Vermittler zwischen Sondler und Denkmalamt fungieren muß, sollte eine Selbstverständlichkeit sein. Die FNUDEM hat diesbezüglich viel Arbeit geleistet. Aber man kommt nicht früher oder später um einen direkten Kontakt zwischen Sondler und Amt umhin
Aber mit der angesprochenen Datenbank taucht das erste Problem auf: Wer garantiert, daß innerhalb von DIGS die gemeldeten Fundstellen nicht für eigene Suchaktivitäten missbraucht werden, genau wie das bei archäologischen Vereinen mal vorkommt? Die Funddatenbank dürfte nur von wenigen vertrauenswürdigen Personen verwaltet werden und zugänglich sein...
Wenn es erst einmal eine Genehmigungsprozedur für Sondengänger (Detektorführerschein) deutschlandweit geben würde, würde diese "Vermittleraktivität" von DIGS wegfallen, da jeder alles direkt an sein Amt melden könnte. Dann braucht niemand mehr Angst oder ein schlechtes Gewissen vor einer Fundmeldung zu haben.
Ein Grund mehr einen Detektorführerschein zu befürworten,
André
Hi bobbymcghee,
die Idee die Du da hast ehrt Dich. Auch bei mir verursacht es Übelkeit, wenn ich daran denke, dass archäologisch wertvolle Funde aus angst nicht gemeldet werden.
Die entscheidende Frage ist jedoch "Ist die Denkmalpflege überhaupt an einer solchen Vermittlerrolle interessiert?". Wenn nicht kann es eine Menge Ärger geben. Man bewegt sich hier in einer rechtlichen Grauzone.
Auf der einen Seite ist die nicht genehmigte Nachforschung "nur" eine Ordnungswidrigkeit, auf der anderen Seite ist die nicht Meldung und Abgabe als Fundunterschlagung eine Straftat. Somit führt automatisch die Ordnungswidrigkeit, will man eine Selbstanzeige und ein Bußgeld vermeiden, zur Straftat.
Es muss einem daher klar sein, dass der Fund auch bei der Vermittlung unbedingt abgegeben werden muss, da dem Vermittler sonst möglicherweise Verdunklung vorgeworfen werden könnte.
Meiner Meinung ein ganz schönes Glatteis warauf man sich da begibt. Die anonyme Fundmeldung, mit anonymen Meldeblatt und Fundstück dem LDA zuschicken eher zu empfehlen.
Am besten ist jedoch die Lösung jedem Sucher von Seiten der Denkmalämter bundesweit die Möglichkeit der regulären Fundmeldung einzuräumen, z.B. über die Vergabe der Detektor"Führerscheine".
die Idee die Du da hast ehrt Dich. Auch bei mir verursacht es Übelkeit, wenn ich daran denke, dass archäologisch wertvolle Funde aus angst nicht gemeldet werden.
Die entscheidende Frage ist jedoch "Ist die Denkmalpflege überhaupt an einer solchen Vermittlerrolle interessiert?". Wenn nicht kann es eine Menge Ärger geben. Man bewegt sich hier in einer rechtlichen Grauzone.
Auf der einen Seite ist die nicht genehmigte Nachforschung "nur" eine Ordnungswidrigkeit, auf der anderen Seite ist die nicht Meldung und Abgabe als Fundunterschlagung eine Straftat. Somit führt automatisch die Ordnungswidrigkeit, will man eine Selbstanzeige und ein Bußgeld vermeiden, zur Straftat.
Es muss einem daher klar sein, dass der Fund auch bei der Vermittlung unbedingt abgegeben werden muss, da dem Vermittler sonst möglicherweise Verdunklung vorgeworfen werden könnte.
Meiner Meinung ein ganz schönes Glatteis warauf man sich da begibt. Die anonyme Fundmeldung, mit anonymen Meldeblatt und Fundstück dem LDA zuschicken eher zu empfehlen.
Am besten ist jedoch die Lösung jedem Sucher von Seiten der Denkmalämter bundesweit die Möglichkeit der regulären Fundmeldung einzuräumen, z.B. über die Vergabe der Detektor"Führerscheine".
Zuletzt geändert von Lojoer am 18.11.2005 21:45, insgesamt 1-mal geändert.
Gruß
Jörg
Jörg
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Hallo Leute,
Hallo Leute,
die Idee ist nett aber gefährlich. Zu schnell könnten die Hilfsdienste als Hehlerei oder Unterschlagung gedeutet werden. Sind sie auch gegenteilig gemeint.
Ich könnte mir aber folgende Lösung vorstellen: Sondengänger die einsehen,
das alle archäologischen Funde gebraucht werden um die archäologische Grundkarte zu vervollständigen ABER nicht die Traute haben sich dem Landesamt vorzustellen ( z.B. weil in der Vergangenheit Kollegen Schwierigkeiten bekamen) machen Fotos oder Scans /Kopien ihrer Funde.
Zusammen mit der Ortsangabe wird dem Amt Meldung gemacht.
Ist der Detektorführerschein da > Und somit die RECHTSSICHERHEIT >
werden die Funde in real vorgezeigt.
die Idee ist nett aber gefährlich. Zu schnell könnten die Hilfsdienste als Hehlerei oder Unterschlagung gedeutet werden. Sind sie auch gegenteilig gemeint.
Ich könnte mir aber folgende Lösung vorstellen: Sondengänger die einsehen,
das alle archäologischen Funde gebraucht werden um die archäologische Grundkarte zu vervollständigen ABER nicht die Traute haben sich dem Landesamt vorzustellen ( z.B. weil in der Vergangenheit Kollegen Schwierigkeiten bekamen) machen Fotos oder Scans /Kopien ihrer Funde.
Zusammen mit der Ortsangabe wird dem Amt Meldung gemacht.
Ist der Detektorführerschein da > Und somit die RECHTSSICHERHEIT >
werden die Funde in real vorgezeigt.
Vermittler nur für faire Archäologen und meldewillige Sondengänger.
-- Angst ?? --
Hallo Andreas,
ich verstehe ja nun wirklich nicht,
warum jemand Angst haben sollte,
eine Genehmigung zu beantragen.
Wenn ich da Hemmungen hätte,würde
ich mit einem (angemeldeten)
Sondler zusammen zum Amt gehen.
Da sitzen auch nur Menschen,die keinem den Kopf abreissen.
Ein persönlicher Kontakt ist immer besser und ein paar nette Worte kommen bestimmt gut an.
Angst muß ich nur haben,wenn ich etwas verbotenes tue.
Gruß
Dieter
ich verstehe ja nun wirklich nicht,
warum jemand Angst haben sollte,
eine Genehmigung zu beantragen.
Wenn ich da Hemmungen hätte,würde
ich mit einem (angemeldeten)
Sondler zusammen zum Amt gehen.
Da sitzen auch nur Menschen,die keinem den Kopf abreissen.
Ein persönlicher Kontakt ist immer besser und ein paar nette Worte kommen bestimmt gut an.
Angst muß ich nur haben,wenn ich etwas verbotenes tue.
Gruß
Dieter
Sachsen war gemeint!
Hallo jörg,
die Probleme in BW sind mir
bekannt,da sollten doch die Archies
aus den anderen Bundesländern,wo
es besser mit den Sondlern läuft,
ein Wörtchen mit ihren Kollegen
in BW reden.
Positive Erfahrungen gibts ja nun
genug.
Es ist sehr schade,dass BW sich
so querstellt.
Aber etwas zu verbieten,bewirkt meisst das Gegenteil.
Der Reiz des verbotenen ist nun mal groß...
Gruß
Dieter
die Probleme in BW sind mir
bekannt,da sollten doch die Archies
aus den anderen Bundesländern,wo
es besser mit den Sondlern läuft,
ein Wörtchen mit ihren Kollegen
in BW reden.
Positive Erfahrungen gibts ja nun
genug.
Es ist sehr schade,dass BW sich
so querstellt.
Aber etwas zu verbieten,bewirkt meisst das Gegenteil.
Der Reiz des verbotenen ist nun mal groß...
Gruß
Dieter
Hallo Dieter,
Du kannst damit rechnen, dass die Archäologen ihre Erfahrungen - auch die mit Sondengängern - untereinander austauschen. Insbesonder wenn die Ländern, die mit Sondengänger zusammenarbeiten, in der Denkmalpflege und archäologischen Forschung positiven Erfolgen vorweisen können, werden andere nicht lange zurückstehen können und wollen.
Deshalb sind Sondengänger, die in Bundesländern suchen, die entsprechende Nachforschungsgenehmigungen erteilen, solidarisch verpflichtet sich um solche zu bemühen. Alleine schon deshalb, um zu beweisen, dass wir positiv in die Denkmalpflege eingebunden werden können und die archäologische Forschung zu bereichern.
Du kannst damit rechnen, dass die Archäologen ihre Erfahrungen - auch die mit Sondengängern - untereinander austauschen. Insbesonder wenn die Ländern, die mit Sondengänger zusammenarbeiten, in der Denkmalpflege und archäologischen Forschung positiven Erfolgen vorweisen können, werden andere nicht lange zurückstehen können und wollen.
Deshalb sind Sondengänger, die in Bundesländern suchen, die entsprechende Nachforschungsgenehmigungen erteilen, solidarisch verpflichtet sich um solche zu bemühen. Alleine schon deshalb, um zu beweisen, dass wir positiv in die Denkmalpflege eingebunden werden können und die archäologische Forschung zu bereichern.
Gruß
Jörg
Jörg
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Genauso ist es !
Auf den Punkt getroffen !
Vermittler nur für faire Archäologen und meldewillige Sondengänger.
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Ich hatte am Freitag bei sucherforum.info mal eine Umfrage gestartet. Die Zahl derer die "Angst haben etwas zu melden weil sie Ärger bekommen könnten" steht bislang an erster Stelle. Aber sie würden gerne melden.
Ja, ganz so einfach ist das nicht mit der anonymen Meldung. Ich schau jetzt ma wie es mit den Genehmigungen der anderen läuft. Ob sie es nun etwas leichter haben eine zu bekommen. Und auch wie es nun bei mir weiter läuft mit der Zusammenarbeit. Aber den Punkt sollte man dennoch im Blickfeld behalten. DIGS könnte ja die Archies dazu befragen, wie sie dazu stehen würden. Glatt ist das Eis nur, wenn man keinen Sand darauf streut. Es könnte sein, das man dann DIGS der Hehlerei oder Förderung des illegalen Sondelns bezichtigt, es könnte - muss aber nicht. Das sollte man heraus finden.
Gruß. Bobby
Ja, ganz so einfach ist das nicht mit der anonymen Meldung. Ich schau jetzt ma wie es mit den Genehmigungen der anderen läuft. Ob sie es nun etwas leichter haben eine zu bekommen. Und auch wie es nun bei mir weiter läuft mit der Zusammenarbeit. Aber den Punkt sollte man dennoch im Blickfeld behalten. DIGS könnte ja die Archies dazu befragen, wie sie dazu stehen würden. Glatt ist das Eis nur, wenn man keinen Sand darauf streut. Es könnte sein, das man dann DIGS der Hehlerei oder Förderung des illegalen Sondelns bezichtigt, es könnte - muss aber nicht. Das sollte man heraus finden.
Gruß. Bobby
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Moin,
mal vom rechtlichen Problem einer Fundmeldung über DIGS abgesehen würde es nicht funktionieren. Eine anonyme Fundmeldung hätte keinen wissenschatlichen Wert, weil Fundort und Fundumstände unsicher sind. Derartige Funde würden von keinem Archäologen in eine wissenschaftliche Forschung oder Aussage einbezogen werden.
Das Sondengänger keine Anträge auf Erteilung einer Nachforschungsgenehmigung stellen, ist ein Problem der fehlenden Rechtssicherheit der Antragsteller.
Ich habe meinen Antrag gestellt und wusste genau, dass er abgelehnt wird, aber ich wusste auch, dass ich dann vor das Verwaltungsgericht ziehen werde. Ich hatte zu diesem Zeitpunkt aber schon eineige Prozesse hinter mir und u. a. gegen die Stadt Wiesbaden, das Bundesland Hessen und die Bundesrepublik Deutschland gewonnen. Die Behörden müssen sich in der 1. Instanz selbst verteidigen und dürfen keinen Rechtsanwalt beauftragen. Die angestellten oder beamteten Rechtssachbearbeiter bei den Behörden sind aber nun mal nicht diejenigen, die als Semesterbeste ihr Jurastudium absolviert haben. Wer gut vorbereitet in ein Verfahren gegen eine Behörde zieht hat also sehr gute Chancen zu gewinnen, wenn er im Recht ist.
Die fehlende Rechtssicherheit bei den Sondengängern zu beseitigen ist eine Frage der Ausbildung und der rechtlichen, sprich anwaltlichen Unterstützung. Vielleicht könnte man so etwas wie ein Seminar über Verwaltungsrecht organisieren. Wenn sich genügend Teilnehmer finden könnte man so ein Seminar im Rahmen der IST2006 anbieten.
Es ist inzwischen aber so, dass keine Denkmalschutzbehörde erpicht ist ein Verwaltungsgerichtsverfahren gegen Sondengänger zu führen, da ja ein entsprechendes Urteil, unser Urteil vom VG Wiesbaden vom 03.05.2000 besteht und kaum anzunehmen ist, dass ein anderes VG von diesem Urteil abweicht, da ja auch europäische Verträge eine Zusammenarbeit mit Sondengängern empfehlen. Es geht eigentlich nur darum, dass jemand einen Antrag stellt, z. B. in BW, der zudem eine Rechtsschutzversicherung besitzt und mit Unterstützung von DIGS Antrag und Widerspruch vormuliert. Fällt BW, dann fallen auch alle anderen DSchB in Deutschland.
Unser Urteil bietet eine Fülle von Ansatzpunkten zur Formulierung eines Antrages und eines Widerspruches.
Wir haben ja alle Rechte auf unserer Seite, wir müssen sie nur durchsetzen.
Viele Grüße
Walter
mal vom rechtlichen Problem einer Fundmeldung über DIGS abgesehen würde es nicht funktionieren. Eine anonyme Fundmeldung hätte keinen wissenschatlichen Wert, weil Fundort und Fundumstände unsicher sind. Derartige Funde würden von keinem Archäologen in eine wissenschaftliche Forschung oder Aussage einbezogen werden.
Das Sondengänger keine Anträge auf Erteilung einer Nachforschungsgenehmigung stellen, ist ein Problem der fehlenden Rechtssicherheit der Antragsteller.
Ich habe meinen Antrag gestellt und wusste genau, dass er abgelehnt wird, aber ich wusste auch, dass ich dann vor das Verwaltungsgericht ziehen werde. Ich hatte zu diesem Zeitpunkt aber schon eineige Prozesse hinter mir und u. a. gegen die Stadt Wiesbaden, das Bundesland Hessen und die Bundesrepublik Deutschland gewonnen. Die Behörden müssen sich in der 1. Instanz selbst verteidigen und dürfen keinen Rechtsanwalt beauftragen. Die angestellten oder beamteten Rechtssachbearbeiter bei den Behörden sind aber nun mal nicht diejenigen, die als Semesterbeste ihr Jurastudium absolviert haben. Wer gut vorbereitet in ein Verfahren gegen eine Behörde zieht hat also sehr gute Chancen zu gewinnen, wenn er im Recht ist.
Die fehlende Rechtssicherheit bei den Sondengängern zu beseitigen ist eine Frage der Ausbildung und der rechtlichen, sprich anwaltlichen Unterstützung. Vielleicht könnte man so etwas wie ein Seminar über Verwaltungsrecht organisieren. Wenn sich genügend Teilnehmer finden könnte man so ein Seminar im Rahmen der IST2006 anbieten.
Es ist inzwischen aber so, dass keine Denkmalschutzbehörde erpicht ist ein Verwaltungsgerichtsverfahren gegen Sondengänger zu führen, da ja ein entsprechendes Urteil, unser Urteil vom VG Wiesbaden vom 03.05.2000 besteht und kaum anzunehmen ist, dass ein anderes VG von diesem Urteil abweicht, da ja auch europäische Verträge eine Zusammenarbeit mit Sondengängern empfehlen. Es geht eigentlich nur darum, dass jemand einen Antrag stellt, z. B. in BW, der zudem eine Rechtsschutzversicherung besitzt und mit Unterstützung von DIGS Antrag und Widerspruch vormuliert. Fällt BW, dann fallen auch alle anderen DSchB in Deutschland.
Unser Urteil bietet eine Fülle von Ansatzpunkten zur Formulierung eines Antrages und eines Widerspruches.
Wir haben ja alle Rechte auf unserer Seite, wir müssen sie nur durchsetzen.
Viele Grüße
Walter
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Hallo Walter,
Hallo Walter,
ich warte schon lange auf einen aus BW. Der sich traut.
Und auch bereit ist, (im Falle einer möglichen Niederlage) die Konsequenzen zu tragen.
Dazu gehört es dann, sein Hobby tatsächlich aufzugeben.
Findet sich dieser, ist er unserer Mithilfe gewiss.
ich warte schon lange auf einen aus BW. Der sich traut.
Und auch bereit ist, (im Falle einer möglichen Niederlage) die Konsequenzen zu tragen.
Dazu gehört es dann, sein Hobby tatsächlich aufzugeben.
Findet sich dieser, ist er unserer Mithilfe gewiss.
Vermittler nur für faire Archäologen und meldewillige Sondengänger.
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Genauso habe ich versucht meine Genehmigung zu bekommen, und habe sie bekommen. Immer im Auge, das auch wir Rechte besitzen.
Zu dem Thema Fundmeldung stimme ich Euch jetzt bei, lieber es zu versuchen die Kollegen von den Vorteilen einer Genehmig und einer Zusammenarbeit mit den Archies zu überzeugen. Und ich muss sagen, wir machen Fortschritte. Es haben sich bei mir einige Kollegen gemeldet die ernsthaft über eine Antragstellung nachdenken. Das freut mich und zeigt, das die Arbeit, die vorerst aussichtslos aussah, doch an Reife gewinnt. Auch habe ich im Januar ein Gespräch mit Frau Dr. Oexle in Dresden, wo ich dieses Thema versuchen werde genau zu besprechen.
Ein Antrag wurde schon gestellt, den ich versuche zu unterstützen wo ich nur kann. Bei einem anderen Antrag habe ich aber den Archies Sorgfälltigkeit und genaue Prüfung empfohlen. Leider kommt das auch vor. Eine erkämpfte Genehmigung, die durch nichteinhalten der abgemachten Regeln das Vetrauen wieder kaputt machen würde, würde die getane Arbeit gefährden.
Ich wünsche Euch allen eine schöne Weihnachtszeit und ein erfolgreiches neues Jahr 2006.
Es grüßt Euch der Andreas alias Bobby
Zu dem Thema Fundmeldung stimme ich Euch jetzt bei, lieber es zu versuchen die Kollegen von den Vorteilen einer Genehmig und einer Zusammenarbeit mit den Archies zu überzeugen. Und ich muss sagen, wir machen Fortschritte. Es haben sich bei mir einige Kollegen gemeldet die ernsthaft über eine Antragstellung nachdenken. Das freut mich und zeigt, das die Arbeit, die vorerst aussichtslos aussah, doch an Reife gewinnt. Auch habe ich im Januar ein Gespräch mit Frau Dr. Oexle in Dresden, wo ich dieses Thema versuchen werde genau zu besprechen.
Ein Antrag wurde schon gestellt, den ich versuche zu unterstützen wo ich nur kann. Bei einem anderen Antrag habe ich aber den Archies Sorgfälltigkeit und genaue Prüfung empfohlen. Leider kommt das auch vor. Eine erkämpfte Genehmigung, die durch nichteinhalten der abgemachten Regeln das Vetrauen wieder kaputt machen würde, würde die getane Arbeit gefährden.
Ich wünsche Euch allen eine schöne Weihnachtszeit und ein erfolgreiches neues Jahr 2006.
Es grüßt Euch der Andreas alias Bobby