Erlaubnis in Bayern
Moderator:El. Grabius
- desert-eagle
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- Wohnort:Landshut, Bayern
Hi, kurz mal vorstellen. Heiße Chris und komm aus dem schönen Bayern und bin auf Empfehlung auf dieses Forum gekommen.
Ich arbeite mit Garrett ACE 250 und Fisher Aquanaut 1280-x. Im Gegensatz zu Unterwasser habe ich an Land fast noch keinerlei Erfahrung (bischen Strandsuche in Italien).
Nun zu meinen Problem:
Ich habe das Obere Landesdenkmalschutzamt Bayern zwecks Sucherlaubnis angeschrieben. Dieses hat mit auf die Unteren Denkmalschutzbehörden der einzelnen Landratsämter verwiesen. Diese wiederum müssen erst beim Oberen LDA Bayern um Erlaubnis zur Erteilung bitten.
Habe heute mit einer sehr netten Dame vom Landratsamt Freising geprochen, die mir aber mitteilte, das eine Genehmigung erst erteilt werden kann, nachdem die schriftliche Erlaubnis des Eigentümers mit Angabe der Grundstücksnummer usw. vorliegt. Ausnahme sei nicht möglich. Wahrscheinlich wird auch nur Oberflächensuche erlaubt. Wie handhabt Ihr das? Ist es nicht üblich, erst die Genehmigung der Behörden einzuholen, dann das betreffende Gebiet auszukundschaften und dann den evtl. vor Ort anzutreffenden Eigentümer (oder nach Erkundigung bei Ortsansässigen) von diesen die Erlaubnis mündlich einzuholen? Ich glaube nicht das irgendein Eigentümer erst eine schriftliche Erlaubnis ausstellt oder schon eine aufgesetzte unterschreibt.
Ist eine Erlaubnis von Amts wegen unbedingt notwendig, wenn man Militaria von 1800 bis heute sucht und nicht auf oder bei Bodendenkmälern arbeitet? Ich weiß schon, ganz auszuschließen ist das nie,,,,,,,,
Wäre schön wenn mirt jemand mit Erfahrung weiter helfen könnte.... stehe momentan echt in der Zwickmühle.. danke und grüße aus Bayern. Kommt vielleicht jemand aus meiner Gegend (Landshut)??
(Beiß mich aber duch den Behördenkram durch )
Gruß Chris
_________________
dont´t mess with Texas... erwarte immer das unerwartete
Ich arbeite mit Garrett ACE 250 und Fisher Aquanaut 1280-x. Im Gegensatz zu Unterwasser habe ich an Land fast noch keinerlei Erfahrung (bischen Strandsuche in Italien).
Nun zu meinen Problem:
Ich habe das Obere Landesdenkmalschutzamt Bayern zwecks Sucherlaubnis angeschrieben. Dieses hat mit auf die Unteren Denkmalschutzbehörden der einzelnen Landratsämter verwiesen. Diese wiederum müssen erst beim Oberen LDA Bayern um Erlaubnis zur Erteilung bitten.
Habe heute mit einer sehr netten Dame vom Landratsamt Freising geprochen, die mir aber mitteilte, das eine Genehmigung erst erteilt werden kann, nachdem die schriftliche Erlaubnis des Eigentümers mit Angabe der Grundstücksnummer usw. vorliegt. Ausnahme sei nicht möglich. Wahrscheinlich wird auch nur Oberflächensuche erlaubt. Wie handhabt Ihr das? Ist es nicht üblich, erst die Genehmigung der Behörden einzuholen, dann das betreffende Gebiet auszukundschaften und dann den evtl. vor Ort anzutreffenden Eigentümer (oder nach Erkundigung bei Ortsansässigen) von diesen die Erlaubnis mündlich einzuholen? Ich glaube nicht das irgendein Eigentümer erst eine schriftliche Erlaubnis ausstellt oder schon eine aufgesetzte unterschreibt.
Ist eine Erlaubnis von Amts wegen unbedingt notwendig, wenn man Militaria von 1800 bis heute sucht und nicht auf oder bei Bodendenkmälern arbeitet? Ich weiß schon, ganz auszuschließen ist das nie,,,,,,,,
Wäre schön wenn mirt jemand mit Erfahrung weiter helfen könnte.... stehe momentan echt in der Zwickmühle.. danke und grüße aus Bayern. Kommt vielleicht jemand aus meiner Gegend (Landshut)??
(Beiß mich aber duch den Behördenkram durch )
Gruß Chris
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-erwarte stets das unerwartete-
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Servus Chris,
es ist im schönen Bayernland z.Z. enorm schwierig, eine Genehmigung zu bekommen.
Der letzte von dem ich weiß, bekam zwar eine zum Suchen, .....nur graben darf er nicht; .....sehr sinnig, nicht?
Wenn die Dame vom Amt als einzige Bedingung noch die schriftliche Genehmigung des Grundbesitzers möchte, wäre das toll.
Allerdings glaube ich nicht daran.
Nebenbei gesagt, ist die Erlaubnis des Besitzers natürlich schon notwendig.
Bleib dran und halte uns bitte auf dem Laufenden.
Das mit dem "Militariasuchennach1800bisheute" ist so eine Sache; der Art.7 unseres Denkmalschutzgesetzes sagt recht gummihaft aus, dass das Graben überall dort genehmigungspflichtig ist, wo auch nur "den Umständen entsprechend" ein BD erwartet werden könnte.
........und glaube mir, die legen das recht großzügig (nicht für uns) aus.
Gruß Sobbi
es ist im schönen Bayernland z.Z. enorm schwierig, eine Genehmigung zu bekommen.
Der letzte von dem ich weiß, bekam zwar eine zum Suchen, .....nur graben darf er nicht; .....sehr sinnig, nicht?
Wenn die Dame vom Amt als einzige Bedingung noch die schriftliche Genehmigung des Grundbesitzers möchte, wäre das toll.
Allerdings glaube ich nicht daran.
Nebenbei gesagt, ist die Erlaubnis des Besitzers natürlich schon notwendig.
Bleib dran und halte uns bitte auf dem Laufenden.
Das mit dem "Militariasuchennach1800bisheute" ist so eine Sache; der Art.7 unseres Denkmalschutzgesetzes sagt recht gummihaft aus, dass das Graben überall dort genehmigungspflichtig ist, wo auch nur "den Umständen entsprechend" ein BD erwartet werden könnte.
........und glaube mir, die legen das recht großzügig (nicht für uns) aus.
Gruß Sobbi
- desert-eagle
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Danke Sobbi.....ist mal wieder typisch für uns Bayern, alles was Spaß macht muß erschwert werden
Naja, ich bleibe auf jeden Fall dran und sag Bescheid wenn sich was neues ergiebt.
Das mit der Genehmigung des Besitzers ist mir schon klar, aber die Einreichung vor Erteilung stört mich.... sonst war die Dame sehr nett und aufgeschlossen, verstand auch mein Problem... fühlt sich aber leider an die Vorgaben aus München gebunden
Mal schaun was ich für eine Lösung dafür finde...vielleicht hat ja jemand von euch eine Idee
Gruß Chris
Naja, ich bleibe auf jeden Fall dran und sag Bescheid wenn sich was neues ergiebt.
Das mit der Genehmigung des Besitzers ist mir schon klar, aber die Einreichung vor Erteilung stört mich.... sonst war die Dame sehr nett und aufgeschlossen, verstand auch mein Problem... fühlt sich aber leider an die Vorgaben aus München gebunden
Mal schaun was ich für eine Lösung dafür finde...vielleicht hat ja jemand von euch eine Idee
Gruß Chris
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Vielleicht meinte sie das auch nur als Vorraussetzung nebenbei ...desert-eagle hat geschrieben: aber die Einreichung vor Erteilung stört mich....
Wie dem auch sei;....das LA Freising wird erst zur Oberen schreiben und die werden dich dann wahrscheinlich abwürgen (wollen).
Muss nicht sein, ist aber wahrscheinlich.
Wie gesagt/geschrieben, wenn du eine Anwort -wie auch immer geartet- hast, gib uns doch bitte Beschoid!
Gruß Sobbi
-
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Antrag
Grüß Dich desert-eagle,
Die Auskünfte welche Du bekommen hast stimmen. Du mußt bei der unteren Behörde (Landratsamt) Deinen Antrag stellen. Bei deinem Antrag muß das Gebiet eingezeichnet sein in welchem Du suchen möchtest. Dann wird Dein Antrag zur oberen Denkmalbehörde (LDA) gesandt. Von dort kommt derzeit die Auflage, dass weder vor noch nach der Suche ein Grabwerkzeug mitgeführt werden darf. Weiterhin bekommst Du die Auflage eine schriftlichen Erlaubnis des Grundstückbesitzers einzuholen.
Denkmäler und Wald darfst Du nicht suchen.
Viele Grüße El Grabius
Die Auskünfte welche Du bekommen hast stimmen. Du mußt bei der unteren Behörde (Landratsamt) Deinen Antrag stellen. Bei deinem Antrag muß das Gebiet eingezeichnet sein in welchem Du suchen möchtest. Dann wird Dein Antrag zur oberen Denkmalbehörde (LDA) gesandt. Von dort kommt derzeit die Auflage, dass weder vor noch nach der Suche ein Grabwerkzeug mitgeführt werden darf. Weiterhin bekommst Du die Auflage eine schriftlichen Erlaubnis des Grundstückbesitzers einzuholen.
Denkmäler und Wald darfst Du nicht suchen.
Viele Grüße El Grabius
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Hi an alle... was neues aus Bayern!!
(Hoffe ich habe es nicht schon eingestellt.......... find es jedenfalls nicht!!
Antwort vom LA Kehlheim bezüglich Antrag auf Erlaubnis
Gruß Chris
.....zu Ihrem Schreiben vom 22.12.2006 teilen wir Ihnen nachrichtlich folgendes mit:
die Suche nach irgendwelchen Gegenständen im Boden ist grundsätzlich nicht erlaubnispflichtig. Jedoch bedarf jede Grabung (gleich welcher Tiefe) einer Erlaubnis. Die Grabungserlaubnis für ein bestimmtes Grundstück oder Bodendenkmal muss für den Einzelfall beantragt werden. Eine pauschale Grabungserlaubnis für einen vorab umrissenen Bereich (z.B. Gemeindebereich) ist nach geltender Rechtslage nicht möglich.
Im Falle eines von Ihnen eingereichten Antrags auf Grabungserlaubnis, muss die jeweilige Flur- Nummer und das Einverständnis des Eigentümers vorliegen. Ein in die Denkmalliste eingetragenes Bodendenkmal darf nicht vorhanden sein. Das Bayer. Landesamt für Denkmalpflege wird zu der beantragten Grabung gehört bzw. zur Stellungnahme aufgefordert.
In Ihrem Schreiben geben Sie zu erkennen, dass Sie geortete Gegenstände auch ausgraben wollen. Durch ungenehmigte und unsachgemäße Grabungen würden bislang unbekannte Bodendenkmäler gefährdet, weil diese dadurch ganz oder teilweise beschädigt oder zerstört werden.
Ein überwiegendes privates Interesse an einer Grabung könnte, von anderen Voraussetzungen abgesehen, nur dann bestehen bzw. zugestanden werden, wenn sichergestellt wäre, dass die Grabungen in wissenschaftlich einwandfreier Weise durchgeführt werden würden. Wegen des besonders gewichtigen Erhaltungsinteresses ist bei der Beurteilung der Art der Grabung, der Erfassung und der Erhaltung möglicher Funde sowie deren Dokumentation und Publikation ein Standard anzusetzen, wie er auch bei staatlichen Grabungen erfüllt wird. Dies ist bei Grabungen nach dem Einsatz eines Metallsuchgerätes nicht anzunehmen.
Die durch den Einsatz eines Metallsuchgerätes bedingte einseitige, materialspezifische Nachforschung ist nicht geeignet, sicherzustellen, dass der mögliche Zusammenhang des aufgefundenen Metallgegenstandes mit weiteren, aus anderen Materialien bestehenden Bestandteilen eines zusammenhängenden Bodendenkmals erhalten bleibt.
Mit einer Erteilung einer Grabungsgenehmigung können Sie daher nicht rechnen.
Funde aus dem 2.Weltkrieg sind denkmalrechtlich bzw. denkmalpflegerisch nicht relevant. Jedoch sind diese, sofern es sich um Waffen oder Munition handelt, einer Polizeidienststelle zu melden.
Mit freundlichen Grüßen
N.
(Hoffe ich habe es nicht schon eingestellt.......... find es jedenfalls nicht!!
Antwort vom LA Kehlheim bezüglich Antrag auf Erlaubnis
Gruß Chris
.....zu Ihrem Schreiben vom 22.12.2006 teilen wir Ihnen nachrichtlich folgendes mit:
die Suche nach irgendwelchen Gegenständen im Boden ist grundsätzlich nicht erlaubnispflichtig. Jedoch bedarf jede Grabung (gleich welcher Tiefe) einer Erlaubnis. Die Grabungserlaubnis für ein bestimmtes Grundstück oder Bodendenkmal muss für den Einzelfall beantragt werden. Eine pauschale Grabungserlaubnis für einen vorab umrissenen Bereich (z.B. Gemeindebereich) ist nach geltender Rechtslage nicht möglich.
Im Falle eines von Ihnen eingereichten Antrags auf Grabungserlaubnis, muss die jeweilige Flur- Nummer und das Einverständnis des Eigentümers vorliegen. Ein in die Denkmalliste eingetragenes Bodendenkmal darf nicht vorhanden sein. Das Bayer. Landesamt für Denkmalpflege wird zu der beantragten Grabung gehört bzw. zur Stellungnahme aufgefordert.
In Ihrem Schreiben geben Sie zu erkennen, dass Sie geortete Gegenstände auch ausgraben wollen. Durch ungenehmigte und unsachgemäße Grabungen würden bislang unbekannte Bodendenkmäler gefährdet, weil diese dadurch ganz oder teilweise beschädigt oder zerstört werden.
Ein überwiegendes privates Interesse an einer Grabung könnte, von anderen Voraussetzungen abgesehen, nur dann bestehen bzw. zugestanden werden, wenn sichergestellt wäre, dass die Grabungen in wissenschaftlich einwandfreier Weise durchgeführt werden würden. Wegen des besonders gewichtigen Erhaltungsinteresses ist bei der Beurteilung der Art der Grabung, der Erfassung und der Erhaltung möglicher Funde sowie deren Dokumentation und Publikation ein Standard anzusetzen, wie er auch bei staatlichen Grabungen erfüllt wird. Dies ist bei Grabungen nach dem Einsatz eines Metallsuchgerätes nicht anzunehmen.
Die durch den Einsatz eines Metallsuchgerätes bedingte einseitige, materialspezifische Nachforschung ist nicht geeignet, sicherzustellen, dass der mögliche Zusammenhang des aufgefundenen Metallgegenstandes mit weiteren, aus anderen Materialien bestehenden Bestandteilen eines zusammenhängenden Bodendenkmals erhalten bleibt.
Mit einer Erteilung einer Grabungsgenehmigung können Sie daher nicht rechnen.
Funde aus dem 2.Weltkrieg sind denkmalrechtlich bzw. denkmalpflegerisch nicht relevant. Jedoch sind diese, sofern es sich um Waffen oder Munition handelt, einer Polizeidienststelle zu melden.
Mit freundlichen Grüßen
N.
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Servus Chris,desert-eagle hat geschrieben: Eine pauschale Grabungserlaubnis für einen vorab umrissenen Bereich (z.B. Gemeindebereich) ist nach geltender Rechtslage nicht möglich.
Im Falle eines von Ihnen eingereichten Antrags auf Grabungserlaubnis, muss die jeweilige Flur- Nummer und das Einverständnis des Eigentümers vorliegen. Ein in die Denkmalliste eingetragenes Bodendenkmal darf nicht vorhanden sein. [/color]
der nächste Schritt wäre -nach obigem Zitat-, doch ein Antrag auf eine Grabungserlaubnis, auf genau umgrenzte Grundstücke (Flur-Nummern), denen eine schriftliche Erlaubnis des Grundstückbesitzers beiliegt.
Geklärt muss natürlich vorher werden, ob ein BD berührt werden würde.
Wenn kein BD in der Nähe ist, sollte es doch -nach gesundem Menschenverstand- kein Problem geben, oder?
Nun noch ein wenig Schwarzmalerei:
man wird eine, in der Nähe gefundene, Sandale aus dem Archiv aufstöbern, um den Auszug aus Art.7, Abs.1 "oder vermutet oder den Umständen nach annehmen muß, daß sich dort Bodendenkmäler befinden," benutzen zu können.
Aber zieh das durch!
Gruß Pessimist,...äh Sobbi
-
- Beiträge:176
- Registriert:08.04.2006 11:51
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Hi Sobbi du Mutter aller GoldwäscherSobbi hat geschrieben: Nun noch ein wenig Schwarzmalerei:
man wird eine, in der Nähe gefundene, Sandale aus dem Archiv aufstöbern, um den Auszug aus Art.7, Abs.1 "oder vermutet oder den Umständen nach annehmen muß, daß sich dort Bodendenkmäler befinden," benutzen zu können.
Gruß Pessimist,...äh Sobbi
Keine Angst - wenn man sich vorher beim Amt vorstellt sollte man sich gleich mit schlau machen ob sein Wunschacker "rot" (also BD) ist. Man kann auch bereits vor der Antragstellung in der Denkmalliste nachschauen (ist auf der Internetseite des Amtes abrufbar - aber beim Amt ist es genauer und aktueller). Also ne Sandale die nicht wirklich gefunden wurde wird auch nicht reingezaubert. und die Vermutung, daß dort was zu finden sein könnte müßte schon zur Begründung eine unmittelbare Keltensiedlung o.ä. haben. Selbst dann wirds rechtlich schwierig es zu rechtfertigen. In der Genehmigung ist nicht umsonst der Satz angeführt: Die Erlaubnis ist zu erteilen, da kein Versagungsgrund vorliegt (Art. 7Abs.1 Satz 2 DSchG).
Wenn später mal ein Vertrauensverhältnis besteht kann man ja vorher drüber reden. Bis dahin ist ein Acker, ohne zu graben, nur eine Frage des Antrages. Und die Funde muß man natürlich vorlegen (naja weiß eh jeder). Wir können ja beim nächsten Ferkel nochmal drüber ratschen.
Viele Grüße El Grabius
Non soli cedit ! (Er weicht der Sonne nicht)
Mooooooment,.....................
das mit der Sandale ist natülisch etwas überzogen ausgedrückt;....geb ich ja zu, ...aber widerrufe ich nicht.
Ausserdem hab ich nicht von einer "Sandale" geschrieben, die nicht gefunden wurde, sondern die aus dem Archiv gesucht wurde
Weiterhin behaupte ich ganz geradeheraus...-und man möge mich verbessern-, dass diese "Keltensiedlung" schon verdammt weit weg sein müsste, um den "Gummi-Art.7/Abs.1 " nicht greifen zu lassen.
Beispiel:
Mein geschundener armer, alter Leib ist am Lech wohnhaft;...an den gesamten, anliegenden Fluren spricht das Amt ein "natürlichkannhierwasgewesenundeskannauchüberallwaserwartetwerden" aus.
Wie weit vom Lech weg?.....natürlich bis zum nächsten, alten Grab, das ein umsichtiger Landwirt mal gemeldet hat;.........und man möge mir glauben, dass schon viele Menschen auf unserem gelobten Land verstorben und begraben sind.
Ich möchte nichts miesmachen, aber das ist nun mal Tatsache.
Umschwung:
Chris sollte es trotzdem weiterhin versuchen.
Weiterhin möchte ich hiermit bescheinigen, dass ich der Meinung bin, dass Erlaubnisse (Scheisswort ) der Grund-Fürsten eingeholt werden sollten und relevante Funde gemeldet werden müssen.
Das mit dem Ferkel nehm ich wörtlich
Gruß Sobbi
das mit der Sandale ist natülisch etwas überzogen ausgedrückt;....geb ich ja zu, ...aber widerrufe ich nicht.
Ausserdem hab ich nicht von einer "Sandale" geschrieben, die nicht gefunden wurde, sondern die aus dem Archiv gesucht wurde
Weiterhin behaupte ich ganz geradeheraus...-und man möge mich verbessern-, dass diese "Keltensiedlung" schon verdammt weit weg sein müsste, um den "Gummi-Art.7/Abs.1 " nicht greifen zu lassen.
Beispiel:
Mein geschundener armer, alter Leib ist am Lech wohnhaft;...an den gesamten, anliegenden Fluren spricht das Amt ein "natürlichkannhierwasgewesenundeskannauchüberallwaserwartetwerden" aus.
Wie weit vom Lech weg?.....natürlich bis zum nächsten, alten Grab, das ein umsichtiger Landwirt mal gemeldet hat;.........und man möge mir glauben, dass schon viele Menschen auf unserem gelobten Land verstorben und begraben sind.
Ich möchte nichts miesmachen, aber das ist nun mal Tatsache.
Umschwung:
Chris sollte es trotzdem weiterhin versuchen.
Weiterhin möchte ich hiermit bescheinigen, dass ich der Meinung bin, dass Erlaubnisse (Scheisswort ) der Grund-Fürsten eingeholt werden sollten und relevante Funde gemeldet werden müssen.
Das mit dem Ferkel nehm ich wörtlich
Gruß Sobbi
- desert-eagle
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- Wohnort:Landshut, Bayern
Danke ihr zwei Obergurus
Natürlich bleibe ich an der Sache dran, bin jetzt am erkunden des Gebietes und dann an der hoffentlich nicht allzuschweren Suche nach den Landlords.........
Habe jetzt eine Karte von meiner Gegend besorgt und staun.....
überall Hügelgräber, alte Brunnen, Landschaftsdenkmäler, Ruinen alter Kirchen und Burgmauern, alte alleinstehende Bäume unter Naturschutz und Denkmalschutz......
Muß schon fast mit der Lupe auf Suche gehen, um ein freies Plätzchen zu finden..
Werd schon das passende finden..
Gruß aus LA
Chris
Natürlich bleibe ich an der Sache dran, bin jetzt am erkunden des Gebietes und dann an der hoffentlich nicht allzuschweren Suche nach den Landlords.........
Habe jetzt eine Karte von meiner Gegend besorgt und staun.....
überall Hügelgräber, alte Brunnen, Landschaftsdenkmäler, Ruinen alter Kirchen und Burgmauern, alte alleinstehende Bäume unter Naturschutz und Denkmalschutz......
Muß schon fast mit der Lupe auf Suche gehen, um ein freies Plätzchen zu finden..
Werd schon das passende finden..
Gruß aus LA
Chris
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-erwarte stets das unerwartete-