Wann und wo benötigt man eine Genehmigung?
Moderator:El. Grabius
Hi,
ich stell mich erst mal kurz vor, ich heisse Christian bin 19 Jahre alt und komme aus Burghausen in Oberbayern
für das Schatzsuchen mit einem Metalldetektor habe ich mich eigentlich schon immer Interessiert jedoch hatte ich früher nicht das Geld für einen
Detektor, jetz habe ich das Geld und würde es gerne in einen solchen Investieren, jetzt lese ich allerdings immer wieder sehr wiedersprüchliche
Aussagen bezüglich des Suchens und Ausgrabens,
kann mir jemand konkret sagen ob ich schon eine Genehmigung brauche wenn ich auf einem einfachen Feld suche auf dem sich kein Bodendenkmal
o.Ä. befindet, ab wann benötige ich dann eine Genehmigung?
Für Antworten wäre ich euch sehr dankbar
ich stell mich erst mal kurz vor, ich heisse Christian bin 19 Jahre alt und komme aus Burghausen in Oberbayern
für das Schatzsuchen mit einem Metalldetektor habe ich mich eigentlich schon immer Interessiert jedoch hatte ich früher nicht das Geld für einen
Detektor, jetz habe ich das Geld und würde es gerne in einen solchen Investieren, jetzt lese ich allerdings immer wieder sehr wiedersprüchliche
Aussagen bezüglich des Suchens und Ausgrabens,
kann mir jemand konkret sagen ob ich schon eine Genehmigung brauche wenn ich auf einem einfachen Feld suche auf dem sich kein Bodendenkmal
o.Ä. befindet, ab wann benötige ich dann eine Genehmigung?
Für Antworten wäre ich euch sehr dankbar
- masterTHief
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- Wohnort:in einer Höhle in der Erde
Du benötigst eine Genehmigung, wenn Du nach Bodendenkmälern suchst.
Suchst Du nicht gezielt danach, entdeckst jedoch ein Bodendenkmal als Zufallsfund, dann hast Du den Fund zu melden.
Schau mal hier auf der Web-Site nach dem Denkmalschutzgesetz für Bayern und beschäftige Dich damit, da steht, ob und wann das Genehmigungsverfahren erforderlich ist.
Halte Dich bei Deiner Suche von bekannten Bodendenkmälern fern, weil Du ansonsten billigend in Kauf nimmst, eines zu finden und da wird es ohne Genehmigung schon heikel.
Woher weißt Du denn, daß auf dem von Dir ausgesuchten Feld kein Bodendenkmal zu finden sein soll?
Bist Du Hellseher?
Aber beachte bitte: auch für Zufallsfunde gilt das Denkmalschutzgesetz!
Solltest Du in Bayern auf einen Schatz (Definition siehe § 984 BGB) stoßen - der nicht unbedingt auch gleich ein Dodendenkmal sein muß - dann setze den Grundstückseigner davon in Kenntnis, weil er neben Dir zur Hälfte Eigentümer des Schatzes ist.
Sich davon aus dem Staub zu machen, ist eine strafrechtlich relevante Unterschlagung, die großen Ärger bringen kann.
Den Grundbesitzer solltest Du vor Deiner Suche von Deinem Vorhaben in Kenntnis setzen und am besten dessen Genehnigung einholen.
Auch wenn Du nur Schrott und Müll (Ölsardinenbüchsen, Cola-Dosen usw.) findest und natürlich entsorgst, solltest Du dem Grundeigentümer zeigen, was Du so alles an Schrott von dessen Gelände entfernst.
Er wird nicht böse sein.
Viel Erfolg
masterTHief
Suchst Du nicht gezielt danach, entdeckst jedoch ein Bodendenkmal als Zufallsfund, dann hast Du den Fund zu melden.
Schau mal hier auf der Web-Site nach dem Denkmalschutzgesetz für Bayern und beschäftige Dich damit, da steht, ob und wann das Genehmigungsverfahren erforderlich ist.
Halte Dich bei Deiner Suche von bekannten Bodendenkmälern fern, weil Du ansonsten billigend in Kauf nimmst, eines zu finden und da wird es ohne Genehmigung schon heikel.
Woher weißt Du denn, daß auf dem von Dir ausgesuchten Feld kein Bodendenkmal zu finden sein soll?
Bist Du Hellseher?
Aber beachte bitte: auch für Zufallsfunde gilt das Denkmalschutzgesetz!
Solltest Du in Bayern auf einen Schatz (Definition siehe § 984 BGB) stoßen - der nicht unbedingt auch gleich ein Dodendenkmal sein muß - dann setze den Grundstückseigner davon in Kenntnis, weil er neben Dir zur Hälfte Eigentümer des Schatzes ist.
Sich davon aus dem Staub zu machen, ist eine strafrechtlich relevante Unterschlagung, die großen Ärger bringen kann.
Den Grundbesitzer solltest Du vor Deiner Suche von Deinem Vorhaben in Kenntnis setzen und am besten dessen Genehnigung einholen.
Auch wenn Du nur Schrott und Müll (Ölsardinenbüchsen, Cola-Dosen usw.) findest und natürlich entsorgst, solltest Du dem Grundeigentümer zeigen, was Du so alles an Schrott von dessen Gelände entfernst.
Er wird nicht böse sein.
Viel Erfolg
masterTHief
masterTHief TreasureHunt management consulting, Planegg, Ihr Partner bei der Schatzsuche - nur echt mit "TH"
Hallo hunter,
selbstverständlich benötigst Du eine Genehmigung zum Suchen.
Selbst wenn Du nicht auf Bd´s direkt suchst, denn es besteht die Möglichkeit das Du auf eines treffen könntest!
Dieses sagt auch indirekt der Artikel 7 des Denkmalgesetzes Bayern aus:
Art. 7 Ausgraben von Bodendenkmälern
(1) Wer auf einem Grundstück nach Bodendenkmälern graben oder zu einem anderen Zweck Erdarbeiten auf einem Grundstück vornehmen will, obwohl er weiß oder vermutet oder den Umständen nach annehmen muß, daß sich dort Bodendenkmäler befinden, bedarf der Erlaubnis. Die Erlaubnis kann versagt werden, soweit dies zum Schutz eines Bodendenkmals erforderlich ist.
Angenommen Du gehst mit einem Hund oder einer Frau spazieren und Du nimmst eine seltsame Verfärbung in einem Acker war, gehst diesem nach und gräbst ein bisschen und Du entdeckst dabei ein bewegliches Bodendenkmal, dann musst Du dieses melden und verstösst nicht gegen diesen Artikel.
Gehst Du anstatt mit Hund oder Frau, sondern mit Detektor spazieren so nimmst Du billigend in Kauf, daß Du ein Bodendenkmal ergräbst ob nun gewollt oder ungewollt ist sekundär.
Allein die Möglichkeit, daß Du ein bewegliches BD ergraben bzw. entdecken kannst gilt und sagt dieser - wenn auch unpräzise formuliert- Artikel 7 des Denkmalschutzgesetzes Bayern aus.
Nebenbei ist die Suche mit einer Genehmigung um ein vielfaches angenehmer und stressfreier.
Viele Grüße
selbstverständlich benötigst Du eine Genehmigung zum Suchen.
Selbst wenn Du nicht auf Bd´s direkt suchst, denn es besteht die Möglichkeit das Du auf eines treffen könntest!
Dieses sagt auch indirekt der Artikel 7 des Denkmalgesetzes Bayern aus:
Art. 7 Ausgraben von Bodendenkmälern
(1) Wer auf einem Grundstück nach Bodendenkmälern graben oder zu einem anderen Zweck Erdarbeiten auf einem Grundstück vornehmen will, obwohl er weiß oder vermutet oder den Umständen nach annehmen muß, daß sich dort Bodendenkmäler befinden, bedarf der Erlaubnis. Die Erlaubnis kann versagt werden, soweit dies zum Schutz eines Bodendenkmals erforderlich ist.
Angenommen Du gehst mit einem Hund oder einer Frau spazieren und Du nimmst eine seltsame Verfärbung in einem Acker war, gehst diesem nach und gräbst ein bisschen und Du entdeckst dabei ein bewegliches Bodendenkmal, dann musst Du dieses melden und verstösst nicht gegen diesen Artikel.
Gehst Du anstatt mit Hund oder Frau, sondern mit Detektor spazieren so nimmst Du billigend in Kauf, daß Du ein Bodendenkmal ergräbst ob nun gewollt oder ungewollt ist sekundär.
Allein die Möglichkeit, daß Du ein bewegliches BD ergraben bzw. entdecken kannst gilt und sagt dieser - wenn auch unpräzise formuliert- Artikel 7 des Denkmalschutzgesetzes Bayern aus.
Nebenbei ist die Suche mit einer Genehmigung um ein vielfaches angenehmer und stressfreier.
Viele Grüße
SkypeME: gladiator30plus
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... so jetzt zwei Fragen zur reinen Suche (ohne zu graben):
1.) Wie verhält es sich mit Genehmigungen zur Suche mit einem Metalldetektor an der oberen Seite der Grasnarbe auf öffentlichen Flächen (Strand- bzw Seebäder, Liegewiesen, Parks, etc.)? Das Betreten und Nutzen der Flächen ist ja frei erlaubt und bedarf keiner Genehmigung.
Also komplett ohne zu graben!
Wie verhält es sich in diesem Fall rechtlich, da für eine reine Suche ja eigentlich keine Genehmigung erforderlich ist.
2.) Wie verhält es sich mit dem "Buddeln" im Sand eines öffentlichen Strand- oder Seebads? Natürlich ohne Grabwerkzeug! Kinder buddeln ja dort auch!
Braucht man dort keine Genehmigung, oder (wenn doch) reicht in diesem Fall eine Genehmigung der zuständigen Stadt- oder Kreisverwaltung?
Viele Grüße
Sani
1.) Wie verhält es sich mit Genehmigungen zur Suche mit einem Metalldetektor an der oberen Seite der Grasnarbe auf öffentlichen Flächen (Strand- bzw Seebäder, Liegewiesen, Parks, etc.)? Das Betreten und Nutzen der Flächen ist ja frei erlaubt und bedarf keiner Genehmigung.
Also komplett ohne zu graben!
Wie verhält es sich in diesem Fall rechtlich, da für eine reine Suche ja eigentlich keine Genehmigung erforderlich ist.
2.) Wie verhält es sich mit dem "Buddeln" im Sand eines öffentlichen Strand- oder Seebads? Natürlich ohne Grabwerkzeug! Kinder buddeln ja dort auch!
Braucht man dort keine Genehmigung, oder (wenn doch) reicht in diesem Fall eine Genehmigung der zuständigen Stadt- oder Kreisverwaltung?
Viele Grüße
Sani
Servus Hunter,
dieses Thema ist leider mit dem Fahren in einem Kreisverkehr vergleichbar, wenn der Fahrer die Ausfahrt nicht findet.
Der Art.7 Abs. 1 vom Bayr. Denkmalschutzgesetz sagt ganz klar aus, dass das Graben genehmigungspflichtig ist, wenn auch bloß den Umständen entsprechend vermutet werden könnte, dass sich ein BD dort befindet.
Nun geht man fehl in der Annahme, dass solch ein BD ein Grab oder eine eingepfügte Villa sein muß;....es kann sich in diesem Sinne auch um bewegliche BD handeln (z.B. Gegenstände).
Was sich eigentlich (für uns) vorteilhaft liest, wird vom Denkmalamt leider sehr dehnbar eingesetzt, denn die Verantwortlichen dieser Ämter sind in der Ausdehnung dieser Bereiche (in denen BD auch nur vermutet werden können) sehr großzügig. Ein Beispiel wäre der komplette -und sehr tief ausgelegte- Bereich eines Flusses in meiner Nähe.
Ein weiteres Beispiel wäre der Bereich zwischen Ruinen, Gräbern, usw., auch wenn diese mind. einen Kilometer auseinanderliegen (Da könnte doch mal einer vor langer Zeit, von hier nach da gegangen sein und was verloren haben).
Du siehst also, dass du eigentlich keine Genehmigung brauchst, wenn du auf den geeigneten Flächen bleibst; ...nur gibt es solchen nicht viele und du hast mit deinen Mitteln auch keine Möglichkeit herauszufinden, wo solche sind. Da müsstest du zum Landesamt für Denkmalpflege und in den Karten nachgucken (nur darfst du das nicht, denke ich mal).
Zum Suchen selbst, brauchst du nach Art.7 keine Genehmigung. Da brächte auch jeder Lesesucher eine.
Nur wird das mit der Sonde problematisch, denn kaum einer wird dir glauben, dass du nur Funde von der Oberfläche aufliest. Ergo bist du als Sondenbenutzer ein potentieller Gräber; ...und das ist wieder vielerorts verboten.
Weißt du nun, was ich mit dem Kreisverkehr meinte?
Zur Genehmigung: du wirst keine bekommen!!! .....die einzige Möglichkeit wäre der Antrag auf eine Genehmigung zur ausschließlichen (Sondenunterstützte) Oberflächensuche.
Gruß Sobbi
Ach übrigens: einem Kind am Sandstrand wird wohl keine Antikensuche untestellt werden......außer wenn........aber dann nur...........
dieses Thema ist leider mit dem Fahren in einem Kreisverkehr vergleichbar, wenn der Fahrer die Ausfahrt nicht findet.
Der Art.7 Abs. 1 vom Bayr. Denkmalschutzgesetz sagt ganz klar aus, dass das Graben genehmigungspflichtig ist, wenn auch bloß den Umständen entsprechend vermutet werden könnte, dass sich ein BD dort befindet.
Nun geht man fehl in der Annahme, dass solch ein BD ein Grab oder eine eingepfügte Villa sein muß;....es kann sich in diesem Sinne auch um bewegliche BD handeln (z.B. Gegenstände).
Was sich eigentlich (für uns) vorteilhaft liest, wird vom Denkmalamt leider sehr dehnbar eingesetzt, denn die Verantwortlichen dieser Ämter sind in der Ausdehnung dieser Bereiche (in denen BD auch nur vermutet werden können) sehr großzügig. Ein Beispiel wäre der komplette -und sehr tief ausgelegte- Bereich eines Flusses in meiner Nähe.
Ein weiteres Beispiel wäre der Bereich zwischen Ruinen, Gräbern, usw., auch wenn diese mind. einen Kilometer auseinanderliegen (Da könnte doch mal einer vor langer Zeit, von hier nach da gegangen sein und was verloren haben).
Du siehst also, dass du eigentlich keine Genehmigung brauchst, wenn du auf den geeigneten Flächen bleibst; ...nur gibt es solchen nicht viele und du hast mit deinen Mitteln auch keine Möglichkeit herauszufinden, wo solche sind. Da müsstest du zum Landesamt für Denkmalpflege und in den Karten nachgucken (nur darfst du das nicht, denke ich mal).
Zum Suchen selbst, brauchst du nach Art.7 keine Genehmigung. Da brächte auch jeder Lesesucher eine.
Nur wird das mit der Sonde problematisch, denn kaum einer wird dir glauben, dass du nur Funde von der Oberfläche aufliest. Ergo bist du als Sondenbenutzer ein potentieller Gräber; ...und das ist wieder vielerorts verboten.
Weißt du nun, was ich mit dem Kreisverkehr meinte?
Zur Genehmigung: du wirst keine bekommen!!! .....die einzige Möglichkeit wäre der Antrag auf eine Genehmigung zur ausschließlichen (Sondenunterstützte) Oberflächensuche.
Gruß Sobbi
Ach übrigens: einem Kind am Sandstrand wird wohl keine Antikensuche untestellt werden......außer wenn........aber dann nur...........
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- Registriert:15.05.2007 19:31
- Wohnort:Bad Endorf
Danke Sobbi für Deine Antwort.
Die normalen Regeln und Vorgehensweisen zum Erhalt einer
Grabungserlaubnis in Bayern sind mir vertraut.
Mir ging´s mit meinem Post speziell um die Vorgehensweise zur reinen
Oberflächensuche auf den oben genannten öffentlichen Flächen und nicht
ums "graben"!
Weiß hier jemand Bescheid zu diesem Thema aus Städten
mit Park- und Erholungsanlagen?
Wie handhabt Ihr dieses Thema?
Oder wollt Ihr etwa alle immer gleich "buddeln"
Viele Grüße
Sani
Die normalen Regeln und Vorgehensweisen zum Erhalt einer
Grabungserlaubnis in Bayern sind mir vertraut.
Mir ging´s mit meinem Post speziell um die Vorgehensweise zur reinen
Oberflächensuche auf den oben genannten öffentlichen Flächen und nicht
ums "graben"!
Weiß hier jemand Bescheid zu diesem Thema aus Städten
mit Park- und Erholungsanlagen?
Wie handhabt Ihr dieses Thema?
Oder wollt Ihr etwa alle immer gleich "buddeln"
Viele Grüße
Sani
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Hi,
der Eigentümer sollte immer gefragt werden, wenn es den Privatbesitz ist.
Und wenn man es streng nach Gesetz sieht, dann müssen Funde über einen Marktwert von 10€uro gemeldet werden und in einigen Bundesländer gilt sogar der §984BGB, d.h. Du musst den Eigentümer die Hälfte des Fundes geben/auszahlen.
Aber macht das den Spass nur die Oberfläche zu sondieren?
Dann brauchst auch keine Sonde, nimm ein Tellermagnet und fährst dann einfach rüber .
Viele Grüße
der Eigentümer sollte immer gefragt werden, wenn es den Privatbesitz ist.
Und wenn man es streng nach Gesetz sieht, dann müssen Funde über einen Marktwert von 10€uro gemeldet werden und in einigen Bundesländer gilt sogar der §984BGB, d.h. Du musst den Eigentümer die Hälfte des Fundes geben/auszahlen.
Aber macht das den Spass nur die Oberfläche zu sondieren?
Dann brauchst auch keine Sonde, nimm ein Tellermagnet und fährst dann einfach rüber .
Viele Grüße
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Irgendwie bekomm ich immer Antworten auf Fragen die ich nie gestellt habe!Gladiator hat geschrieben: ... der Eigentümer sollte immer gefragt werden, wenn es den Privatbesitz ist.
Es ging mir vorrangig um die Frage der Genehmigungen zur Suche mit einem Metalldetektor an der oberen Seite der Grasnarbe auf öffentlichen Flächen (Strand- bzw Seebäder, Liegewiesen, Parks, etc.)?
Ich weiß, dass ich bei Privatbesitz die Genehmigung des Eigentümers brauche; Wie verhält es sich auf den oben genannten öffentlichen Flächen? Also Frisbee = Sondeln?
Macht definitiv Spass. Gerade auf den oben genannten Gebieten findest Du mehr an der Oberfläche als beim "buddeln". Hast Du mal im Frühjahr nach der Schneeschmelze unter nem Skilift gesondelt? Da brauchst Du keine Schaufel, nur ein gutes Kreuz!Gladiator hat geschrieben: Aber macht das den Spass nur die Oberfläche zu sondieren?
Dann brauchst auch keine Sonde, nimm ein Tellermagnet und fährst dann einfach rüber .
Viele Grüße
Sani
Servus Sani,sanitoeter2000 hat geschrieben:Es ging mir vorrangig um die Frage der Genehmigungen zur Suche mit einem Metalldetektor an der oberen Seite der Grasnarbe auf öffentlichen Flächen (Strand- bzw Seebäder, Liegewiesen, Parks, etc.)?
Ich weiß, dass ich bei Privatbesitz die Genehmigung des Eigentümers brauche; Wie verhält es sich auf den oben genannten öffentlichen Flächen? Also Frisbee = Sondeln?
stell nicht so komische Fragen, dann müssen wir nicht mehr so fest überlegen, wie man darauf antwortet !
Zur Beantwortung der obigen Frage (Oberfläche-Öffentlich!) :....keine Ahnung, ...wenn du es herausgefunden hast, wie es sich verhält, wäre ich dir für eine Nachricht dankbar.
Zu meinem vorherigen Post:
da wollte ich dich nicht schulmeistern;...das war hauptsächlich auf Hunter´s ursprüngliche Frage geeicht.
Gruß Sobbi
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kurz und knapp: Nein
Hallo Sani,
wenn du nicht graben möchtest, dann brauchst Du lt. Gesetz auch keine Genehmigung ! Außerdem ist Deine Zielrichtung nicht das Auffinden von Denkmälern.
bedenke jedoch auch öffentl. Grund unterliegt einem gewissen "Hausrecht". Wir haben z.B. für unseren See die Erlaubnis von der Stadt bekommen (Beim Skilift ist es der Besitzer). Bei uns ist vermerkt, dass Funde nach dem BGB beim Fundamt abgegeben werden müssen.
Solltest Du dusseligerweise einen Vor- oder Frühgeschichtlichen Oberflächenfund machen mußt Du ihn trotzdem melden.
Viel Spaß bei der Oberflächensuche !
Viele Grüße El Grabius
wenn du nicht graben möchtest, dann brauchst Du lt. Gesetz auch keine Genehmigung ! Außerdem ist Deine Zielrichtung nicht das Auffinden von Denkmälern.
bedenke jedoch auch öffentl. Grund unterliegt einem gewissen "Hausrecht". Wir haben z.B. für unseren See die Erlaubnis von der Stadt bekommen (Beim Skilift ist es der Besitzer). Bei uns ist vermerkt, dass Funde nach dem BGB beim Fundamt abgegeben werden müssen.
Solltest Du dusseligerweise einen Vor- oder Frühgeschichtlichen Oberflächenfund machen mußt Du ihn trotzdem melden.
Viel Spaß bei der Oberflächensuche !
Viele Grüße El Grabius
Non soli cedit ! (Er weicht der Sonne nicht)