Fragen über Fragen...

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Speedy
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Fragen über Fragen...

Beitrag von Speedy » 22.01.2008 11:52

Hallo an alle DIGSianer

Zuerst einmal: Ich finde es klasse, dass ihr euch für diese verantwortungsvolle Aufgabe der Beratung und Information bereiterklärt. Dafür sei euch gedankt.

Zu mir, ich komme ursprünglich aus Thüringen (Nordhausen) und wohne jetzt mit meiner Frau in Sachsen (Leipzig). Und da beginnen schon die Fragen, die sich mir stellen:

Ist es möglich/ sinnvoll in mehreren Bundesländern Genehmigungen zu beantragen?

Wenn man in einem Bundesland eine Genehmigung beantragt, muss man sich auf ein Gebiet, welches man begehen und -suchen :wink: möchte festlegen oder kann man mehrere Gebiete wählen? Oder sind dann unabhängig voneinander mehrere Genehmigungen nötig? (Hintergrund hierzu: Ich bin hin und wieder in Nordhausen, habe aber von Verwandten und Bekannten Tipps bekommen wo man suchen könnte, die aber auch in, bzw. bei anderen Städten oder Dörfern in Thüringen liegen...)

Ich möchte keinesfalls gegen irgendwelche Gesetze verstoßen.

Ich würde mich über Tips zum Genehmigungsverfahren freuen.

Nun noch eine Frage zum Thema Neuzeitsuche; auf der DIGS-Seite fand ich folgendes:

Im Gegensatz zur Antikensuche ist für die diese Variante des Sondengehens in der Regel kein Genehmigungsverfahren durch die Denkmalschutzbehörden nötig. Hier reicht oftmals die Erlaubnis des Grundstückseigentümers aus.

Was heißt "in der Regel" und "oftmals"? Das hängt sicher vom Bundesland ab, oder? In Frage kämen Thüringen und Sachsen.

Danke im Vorraus für eure Hlife :)

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StefanGlabisch/Entetrente
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Hallo Speedy !

Beitrag von StefanGlabisch/Entetrente » 23.01.2008 00:13

:D Hallo Speedy !

Ja, es ist möglich in mehreren Bundesländern NFG zu erhalten.
Allerdings ist das Verfahren dazu selten gleich.

In Sachsen z.B. ist es nötig eine Zertifizierung beim Landesamt mitzumachen
und den dazu obligatorischen Kursus zu belegen.
Eine Abschlußprüfung bestätigt dich dann zertifizierter Sondengänger mit archäologischer Basiserfahrung.

Die Strafen für Verstöße gegen das Denkmalgesetz sind ausgeprägter als in anderen Bundesländern und werden in der Regel auch als Straftat behandelt !

Sicherlich kann man auch darauf pochen "nur neuzeitlich" zu suchen.
Abseits von absolut Denkmal-unverdächtigen Flächen wie Badestränden und Spielplätzen ist es jedoch schwer diesen Beweis zu führen.
Und man gerät schnell in Verdacht die Neuzeitsuche nur vorzuschieben.
Natürlich ist auch wiederum das Landesamt gehalten dir einen Gegenbeweis vorzulegen. Jedoch ist dies ein schlechter Start ins Hobby und man sollte natürlich versuchen verträglich miteinander auszukommen.
Sich sogar nach Möglichkeit zu helfen.

Bitte frage gerne weiter !

Besten Gruß

Stefan
Vermittler nur für faire Archäologen und meldewillige Sondengänger.

Speedy
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Beitrag von Speedy » 23.01.2008 09:51

Hallo zusammen

@Stefan

Genau das ist meine Absicht, ich möchte kooperativ und feundlich mit den Leuten umgehen, dementsprechend aber auch ernst genommen und ebenfalls gut behendelt werden. Ich denke, dass das auch durchaus realisierbar ist, wenn man mit gutem Beispiel vorangeht...

An Badestränden dürfte ich also Neuzeitsuche betreiben?

@all

Wenn ich in Thüringen in verschiedenen Gemeinden/ Dörfern... suchen möchte, reicht dann eine Genehmigung für die verschiedenen Gebiete oder ist es sinnvoller, mehrere Genehmigungen für jeweils ein Gebiet zu beantragen? (Ist das nötig, möglich,...)

Wer hat Erfahrungen mit NFG's in Thüringen?

Gibt es in jeder größeren Stadt in Thüringen ein Amt bei dem ich mich, entsprechend des Gebietes in dem ich suchen möchte, melden muss, oder gibt es eine zentrale Stelle in ganz Thüringen?

Danke für eure Hilfe :)

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StefanGlabisch/Entetrente
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Beitrag von StefanGlabisch/Entetrente » 23.01.2008 23:24

:D Hallo Speedy,

ja, Badestrände sind NORMALERWEISE (UND MIT GENEHMIGUNG DES EIGENTÜMERS......) für NEUZEITSUCHE frei.

Warum schreibe ich das so komisch ??

Weil es tatsächlich in z.b. Schlesw. H. Strände gibt wo es NICHT SO IST.
Dort sind Antiken angespült oder verloren worden die den Strand als Schutzgebiet ausweisen. Mhhhh....Pech gehabt.
Dort NUR MIT amtlicher Genehmigung !


Jetzt aber zu Thüringen.

Leider war es bisher so das die nach Thüringen vermittelten Sondler allesamt gebeten wurden kein Feedback mehr an uns zu geben.
Wahrscheinlich befürchtet man wir wollten die Werbetrommel rühren und mehr Sondengänger "schaffen".
Das liegt uns aber völlig fern und wir sind nur bestrebt die bereits tätigen
Sucher archäologie-verträglich unterzubringen.

Egal.

Ich verweise dich jetzt einfach mal (wie sonst auch....) an den thüringischen Landesarchäologen:

Priv. Doz. Dr. Sven Ostritz
Landesarchäologe
Thüringisches Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie mit Museum für Ur- und Frühgeschichte Thüringen
Humboldtstr. 11
99423 Weimar
Tel. 03643/8183 10
Fax 03643/8183 90
E-Mail: sostritz@tlad.thueringen.de

Er sagte mir das sich Herr Grasselt (unten) gerne darum kümmert !
Herr Grasselt ist zuständig für die Zusammenarbeit mit Sondengängern.

Die auch tatsächlich stattfindet !

Dr. Thomas Grasselt Thüringisches Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie mit Museum für Ur- und Frühgeschichte Thüringen
Humboldtstraße 11
99423 Weimar
Tel. 03643/8183 41
Fax 03643/8183 91
E-Mail: tgrasselt@tlad.thueringen.de


Jetzt wünsche ich dir erstmal viel Erfolg !

Melde dich dort. Man wird dir sicher helfen. Zumindest ist mir nichts
gegenteiliges bekannt geworden.


Besten Gruß

Stefan
Vermittler nur für faire Archäologen und meldewillige Sondengänger.

Speedy
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Beitrag von Speedy » 24.01.2008 10:31

Danke Stefan für deine schnelle Antwort, ich kläre gern soviel wie möglich im Vorfeld, um mich dann nicht bei erster Vorstellung zu blamieren oder einen schlechten (uninformierten) Eindruck zu machen...

§ 13 Erlaubnis

(1) Einer Erlaubnis der Denkmalschutzbehörde bedarf,
3. wer Erdarbeiten an einer Stelle vornehmen will, von der bekannt ist oder vermutet wird oder den Umständen nach anzunehmen ist, dass sich dort Kulturdenkmale befinden.

(3) Der Inhaber einer Erlaubnis nach Absatz 1 Nr. 3 ist im Rahmen des Zumutbaren verpflichtet, die Kosten für die denkmalfachliche Begleitung der Erdarbeiten, für die Sicherung und Behandlung von Funden und für die Dokumentation der zuständigen Denkmalfachbehörde zu erstatten.

Zu dieser Gruppe von Personen gehört doch ein Sondengänger nicht, oder?
Ich denke eher, dass § 18 Nachforschungen auf Sondengänger zutrifft. Bitte korrigiert mich, wenn ich das falsch sehe.


§ 17 Schatzregel
Bewegliche Kulturdenkmale, die herrenlos oder so lange verborgen gewesen sind, dass ihr Eigentümer nicht mehr zu ermitteln ist, werden mit der Entdeckung Eigentum des Landes, wenn sie bei staatlichen Nachforschungen, in archäologischen Schutzgebieten oder bei ungenehmigten Nachforschungen entdeckt wurden, oder wenn sie einen hervorragenden wissenschaftlichen Wert besitzen.

Das heißt doch soviel wie: einzelne Münzfunde, Militaria,... darf ich in der Regel behalten. Habe ich das richtig verstanden?

Woher bekomme ich topografische Karten und wie kann ich die Kordinaten nach GK bestimmen? (Benötige ich dafür Geräte wie GPS?)

:D Grüße Speedy

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StefanGlabisch/Entetrente
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Beitrag von StefanGlabisch/Entetrente » 24.01.2008 23:55

:D Hallo Speedy,
bevor du dir ein GPS anschaffst frage erstmal nach wie dein zuständiges Amt das handhabt !

Einige Ämter stellen ihren ehrenamtlichen Helfern diese Geräte zu Verfügung.

Und auch das Kartenmaterial.

Aber auch da gibt es selbst in einem Amt schon Unterschiede:
Der eine Mitarbeiter arbeitet bereits schon seit Jahren mit digitaler Karten-Software, sein Kollege nebenan möchte lieber Schnelldruck-Kopien.
Usw. Lieber erst fragen !

Und auch mit den Funden: Einige, ja die meisten Ämter belassen die Funde nach der Auswertung beim Finder. Manche lassen sich unterschreiben das die Funde nicht veräußert werden. Manche lassen die Funde auf Lebenszeit als Leihgabe beim Finder. Manchen ist nur die Erfassung der Funde wichtig.
Manche brauchen vom "Normalfund" nur einen Scan oder eine Faxkopie.
Manche behalten den Fund auf Jahre und lassen alles zeichnen.

=> es gibt da keine Regel und jedes Amt praktiziert unterschiedlich.

Besten Gruß
Vermittler nur für faire Archäologen und meldewillige Sondengänger.

Speedy
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Beitrag von Speedy » 10.02.2008 21:52

So, ich hab mich jetzt (nach meinen Prüfungen) beim Herrn Grasselt vom Thüringischer Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie telefonisch gemeldet.
Ich hatte den Eindruck, dass er nicht sehr viel Zeit hatte, aber freundlich war er trotzdem, hat mir gesagt, dass ich den Antrag, den ich nun zu schreiben habe an das oben genannte Amt schicken muss, und dann auch noch die Zustimmung der Ämter in den entsprechenden Regionen und der Grundstückseigentümer benötige, um dann sondeln zu gehen.
Jetzt ging das am Telefon aber ziemlich schnell, und ich wäre euch dankbar, wenn ihr mir sagen/ schreiben könntet, was in solch einen Antrag alles hineingehört. FIch würde mich über alle Tipps freuen und bedanke mich schon jetzt... :D

Grüße
Speedy
Wer heute den Kopf in den Sand steckt, knirscht morgen mit den Zähnen.

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StefanGlabisch/Entetrente
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Hallo...

Beitrag von StefanGlabisch/Entetrente » 11.02.2008 00:59

:D Hallo Speedy !

Schön das du dich meldest.

Also: In den meisten Bundesländern reicht ein formloser Antrag völlig aus.

Sonst hätte man dir wohl auch ein Formular ausgehändigt.


Da hinein muß deine Adresse, dein Ziel der Suche und das beabsichtigte Suchgebiet. Manchmal in der Karte bereits einzeichnet.
Manchmal reicht es den Ortskreis zu benennen.

Das solltest du nochmal erfragen.

Auch gab es Fälle wo der Detektor benannt werden mußte.
Oder gar der Nachweis in einem historischen/Heimatverein zu sein.

Besten Gruß

Stefan
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Beitrag von nertus » 11.02.2008 08:19

Moin speedy,

ich kann dir ein Formblatt aus Hessen zusenden wenn du magst.
Kannst du dann umbauen, ausfüllen und abschicken...

Mit der Suchgebietsangabe wäre ich vorsichtig.
Evtl. gibst du deine Heimatstadt an und kannst dann
auch „nur“ in dieser „kleinen“ Gemarkung suchen.
(OK für dein erstes Jahr dürfte es auch ausreichend sein
aber wenn dann Straßenforschung... hinzu kommt ist bald mau)

PN mit E-Mil-Adresse reicht.

P.S.: Viel Glück..!!! Deine Richtung stimmt.
Deutscher Schatzsucher Vizemeister 2008.
Ich esse keinen Honig, ich kaue Bienen...
nertus

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