Suchgenehmigung in Ba-Wü
Moderator:vtmue
Hallo! Bin neu hier im Forum und hab mal ein paar Fragen zu dem Thema Metallsuchen! Erst mal ein paar Worte zu mir; ich komme aus dem Lk Ludwigsburg, bin 29 und will dieses Hobby anfangen!
Ja, und hier beginnt auch schon mein erstes Problem; und zwar hab ich mitbekommen, daß wenn man in Ba-Wü suchen will eine Suchgenehmigung benötigt! Laut mancher aussagen ist es aber anscheinent absolut nicht einfach (in Ba-Wü) eine solche Genehmigung zu bekommen!
Deswegen hier die Frage oder bessergesagt die Bitte mir zu helfen oder mir ein paar tips zu geben, was ich dem LDA schreiben soll!!!
Vielen Dank scon mal an euch!!!!
Ja, und hier beginnt auch schon mein erstes Problem; und zwar hab ich mitbekommen, daß wenn man in Ba-Wü suchen will eine Suchgenehmigung benötigt! Laut mancher aussagen ist es aber anscheinent absolut nicht einfach (in Ba-Wü) eine solche Genehmigung zu bekommen!
Deswegen hier die Frage oder bessergesagt die Bitte mir zu helfen oder mir ein paar tips zu geben, was ich dem LDA schreiben soll!!!
Vielen Dank scon mal an euch!!!!
- Pfälzer/Jürgen Hahn
- Beiträge:823
- Registriert:01.10.2006 14:22
Hallo
Grundsätzlich ist die Suche mit einem Metalldetektor nicht genehmigungspflichtig. Nur die gezielte Suche auf oder nach Kulturdenkmälern muß nach § 21 Denkmalschutzgesetz Baden-Württemberg genehmigt werden.
Auf z.B. Äckern sollte die Suche selbstverständlich mit dem Grundstücksbesitzer abgesprochen sein.
Beim Amt vorsprechen würde ich trotzdem. Es ist immer besser, damit erst gar nicht der Eindruck entsteht, daß du im Verborgenen suchen möchtest.
Und meiner Meinung nach ist am wichtigsten:
Melde alle deine Funde (Coladosen und Alufolie ausgenommen )
Dafür wäre in deinem Fall folgendes Referat zuständig:
http://www.rp.baden-wuerttemberg.de/ser ... index.html
Damit kommt schon mal überhaupt nicht der Verdacht auf, daß du irgendwelche Fundstücke unterschlagen möchtest. Die Einmessung von Funden mit einem GPS (damit vernünftige Koordinaten vorliegen) sollte heute auch selbstverständlich sein.
Und stelle dich auf eine ablehnende Haltung ein. Leider läuft das im Moment noch so in Baden-Württemberg.
Grundsätzlich ist die Suche mit einem Metalldetektor nicht genehmigungspflichtig. Nur die gezielte Suche auf oder nach Kulturdenkmälern muß nach § 21 Denkmalschutzgesetz Baden-Württemberg genehmigt werden.
Auf z.B. Äckern sollte die Suche selbstverständlich mit dem Grundstücksbesitzer abgesprochen sein.
Beim Amt vorsprechen würde ich trotzdem. Es ist immer besser, damit erst gar nicht der Eindruck entsteht, daß du im Verborgenen suchen möchtest.
Und meiner Meinung nach ist am wichtigsten:
Melde alle deine Funde (Coladosen und Alufolie ausgenommen )
Dafür wäre in deinem Fall folgendes Referat zuständig:
http://www.rp.baden-wuerttemberg.de/ser ... index.html
Damit kommt schon mal überhaupt nicht der Verdacht auf, daß du irgendwelche Fundstücke unterschlagen möchtest. Die Einmessung von Funden mit einem GPS (damit vernünftige Koordinaten vorliegen) sollte heute auch selbstverständlich sein.
Und stelle dich auf eine ablehnende Haltung ein. Leider läuft das im Moment noch so in Baden-Württemberg.
Danke erst mal für deine Antwort! Aber das würde ja heißen, daß wenn ich auf dem Acker meines Onkels mit der Sonde einfach nach Metall suche, steht dem ganzen ja überhaupt nichts im Wege!!?? Aber dann versteh ich ich das ganze Zenober was hier in Ba-Wü gemacht wird ja garnicht.... dann ist man einfach nach irgendwelchen verlorenen metallischen Gegenständen auf der Suche, falls einen jemand frägt!?!
Und bei einem zufällig gemachten "BEDEUTENDEM" Fund meldet man es einfach dem LDA!?! ...Oder wie???
Irgendwie kommt mir das ganze wie eine riesengrosse Grauzone vor, wo es keine genauen Richtlinienen gibt!
Und nach Kulturdenkmälern zu suchen kann man doch fast eh nur auf Bodendenkmälern und da ist doch das suchen eh verboten!
Sorry für das doofe getuhe aber irgendwie ist das ganze ziemlich konfus!!
Schöns grüssle
Und bei einem zufällig gemachten "BEDEUTENDEM" Fund meldet man es einfach dem LDA!?! ...Oder wie???
Irgendwie kommt mir das ganze wie eine riesengrosse Grauzone vor, wo es keine genauen Richtlinienen gibt!
Und nach Kulturdenkmälern zu suchen kann man doch fast eh nur auf Bodendenkmälern und da ist doch das suchen eh verboten!
Sorry für das doofe getuhe aber irgendwie ist das ganze ziemlich konfus!!
Schöns grüssle
- Pfälzer/Jürgen Hahn
- Beiträge:823
- Registriert:01.10.2006 14:22
Da du Laie bist, sollst du alle Funde melden. Was wichtig und vielleicht bedeutend ist, werden die Archäologen vom Referat 25 schon wissen. Schließlich ist das deren Job.Und bei einem zufällig gemachten "BEDEUTENDEM" Fund meldet man es einfach dem LDA!?! ...Oder wie???
Das ist Quatsch. Mit der richtigen Recherche kann man schon neue Kulturdenkmäler finden. Aber das ist halt genehmigungspflichtig. Also lass es einfach sein.Und nach Kulturdenkmälern zu suchen kann man doch fast eh nur auf Bodendenkmälern
Auf bekannten Denkmälern zu suchen ist in jedem Fall genehmigungspflichtig. Das hast du richtig erkannt. Also geh um diese weiträumig herum.
Benutze zur Sicherheit eine Topographische Karte, am besten 1: 25.000. Die erhältst du recht günstig beim Landesvermessungsamt Baden-Württemberg. Zumindestens bekannte und veröffentlichte Grabhügel, Viereckschanzen, Burgen etc. sind dort eingezeichnet.
Wenn nicht gerade eine bekannte römische Villa oder ein eingeebneter Grabhügel darunter liegt, ja, dann steht dem nichts im Weg.Aber das würde ja heißen, daß wenn ich auf dem Acker meines Onkels mit der Sonde einfach nach Metall suche, steht dem ganzen ja überhaupt nichts im Wege
Hallo Pfählzer!
Erst mal danke für deine Antworten! ...aber, Du schreibst:" Wenn nicht gerade eine bekannte villa rustica..... dann geht das!" ....und was ist denn eine z.B."bekannte villa r." das ist doch ein Bodendenkmal??!!
Und auf dem Acker meines Onkels oder anderen privaten Grundstücken auf denen ich ohne Genehmigung vom LDA suchen darf, kann ich ja zufällig ein Bodendenkmal finden und dabei kann ich mit dem LDA oder deem Gesetz keine Probleme bekommen sofern ich meine Funde melden tu!?!
Es tut mir echt Leid für diese Fragen mit denen ich den ein oder anderen durchlöchere!!!!! Aber hier seh ich wie undursichtig das ganze ist und man damit alles so auslegen kann wie man will!
Gute Nacht
Erst mal danke für deine Antworten! ...aber, Du schreibst:" Wenn nicht gerade eine bekannte villa rustica..... dann geht das!" ....und was ist denn eine z.B."bekannte villa r." das ist doch ein Bodendenkmal??!!
Und auf dem Acker meines Onkels oder anderen privaten Grundstücken auf denen ich ohne Genehmigung vom LDA suchen darf, kann ich ja zufällig ein Bodendenkmal finden und dabei kann ich mit dem LDA oder deem Gesetz keine Probleme bekommen sofern ich meine Funde melden tu!?!
Es tut mir echt Leid für diese Fragen mit denen ich den ein oder anderen durchlöchere!!!!! Aber hier seh ich wie undursichtig das ganze ist und man damit alles so auslegen kann wie man will!
Gute Nacht
- Pfälzer/Jürgen Hahn
- Beiträge:823
- Registriert:01.10.2006 14:22
Hi
Was ist denn an diesem Satz so schwer zu verstehen. Das soll heißen, selbst auf deinem eigenen Grund und Boden darfst du nicht gezielt nach Bodendenkmälern oder auf bekannten graben - ohne Genehmigung-. Und das ist nach meiner Meinung auch in Ordnung. Wenn da nichts bisher bekanntes ist, dann spricht da eigentlich nichts dagegen. Und solltest du zufällig doch etwas entdecken, dann hast du das zu melden. Und weil wir alle Laien sind, sollten wir grundsätzlich - zumindestens in Baden-Württemberg- alles melden.Wenn nicht gerade eine bekannte römische Villa oder ein eingeebneter Grabhügel darunter liegt, ja, dann steht dem nichts im Weg.
Nein, ich schrieb eine römische Villa. Und wenn dir schon bekannt ist, daß man diese Villa rustica nennt, hör auf hier auf komplett ahnungslos zu machen.Wenn nicht gerade eine bekannte villa rustica..
- StefanGlabisch/Entetrente
- Site Admin
- Beiträge:2742
- Registriert:16.10.2005 13:31
- Wohnort:Düsseldorf
Hallo,Mr.BA-WÜ hat geschrieben: Aber hier seh ich wie undursichtig das ganze ist und man damit alles so auslegen kann wie man will!
sehe das gar nicht als undurchsichtig an. Und als gut erklärt.
Wo soll denn die Auslegung-Sache dabei sein ?
Mr. BA-WÜ > Zur totalen Sicherheit frage besser auf dem Amt nach.
Und lasse dir die bestimmt dort ausliegenden Richtlinien zeigen.
Ist sicher besser für dich.
Dann hast du es sogar schriftlich.
Ps: Besten Gruß von mir !
Vermittler nur für faire Archäologen und meldewillige Sondengänger.
Ich sehe schon dass hier nur absolute Vollprofis am Werke sind, die sofort erkennen,daß wenn einer einen Fachbegrief kennt, den man ja nur kennen kann wenn man Jahre lang in diesem Geschäft tätig ist,man einen auf ahnungslos macht!!
Ihr seit schon Helden!!!! Solche Fachbegriefe hab ich schon in der Schule gelernt!!!
Ich hab gedacht;daß man hier fachmännische hilfe bekommt aber da war ich auf dem Holzweg!! IM Falle,daß ihr selber nicht versteht was ihr schreibt, lest euch eure antworten doch am besten 20mal durch, vieilleicht blickt ihr es dann!!! Hab einpaar Fragen gestellt und was bekommt man, nur einpaar hochnässige "Antworten" die mir genausoviel bringen, als wenn ich MICH selber gefragt hätte!!!! Aber ich als Laie hab davon ja keine Ahnung!
Dieses Forum ist glaub nur für Leute die schon lange dabei sind und sich ihre Antworten wohl selber geben könnten!!!
Ich versteh schon den ex-moderator "oxx"......
!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!Danke für NICHTS, ausser den LINK von Pfälzer!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Ihr seit schon Helden!!!! Solche Fachbegriefe hab ich schon in der Schule gelernt!!!
Ich hab gedacht;daß man hier fachmännische hilfe bekommt aber da war ich auf dem Holzweg!! IM Falle,daß ihr selber nicht versteht was ihr schreibt, lest euch eure antworten doch am besten 20mal durch, vieilleicht blickt ihr es dann!!! Hab einpaar Fragen gestellt und was bekommt man, nur einpaar hochnässige "Antworten" die mir genausoviel bringen, als wenn ich MICH selber gefragt hätte!!!! Aber ich als Laie hab davon ja keine Ahnung!
Dieses Forum ist glaub nur für Leute die schon lange dabei sind und sich ihre Antworten wohl selber geben könnten!!!
Ich versteh schon den ex-moderator "oxx"......
!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!Danke für NICHTS, ausser den LINK von Pfälzer!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Zuletzt geändert von Mr.BA-WÜ am 03.03.2008 18:52, insgesamt 1-mal geändert.
- Pfälzer/Jürgen Hahn
- Beiträge:823
- Registriert:01.10.2006 14:22
Hi, warum so aufgebracht.
Wir sind hier keine Juristen und können dir verbindliche Rechtsauskünfte erteilen.
Ich glaube auch, dir alle wichtigen Informationen mitgeteilt zu haben.
Ansonsten mußt du selbst das Denkmalschutzgesetz und die Richtlinien (Habe sie extra gestern Abend für Sucheranfragen wie deine, noch schnell hochgeladen) lesen. Und dann bleibt dir immer noch der Weg zum Amt, wie dir auch Stefan Glabisch geschrieben hat.
Nur so als Schlußwort.
Wir sind hier keine Juristen und können dir verbindliche Rechtsauskünfte erteilen.
Ich glaube auch, dir alle wichtigen Informationen mitgeteilt zu haben.
Ansonsten mußt du selbst das Denkmalschutzgesetz und die Richtlinien (Habe sie extra gestern Abend für Sucheranfragen wie deine, noch schnell hochgeladen) lesen. Und dann bleibt dir immer noch der Weg zum Amt, wie dir auch Stefan Glabisch geschrieben hat.
Du hast hier mehr als nichts bekommen, aber dem ex-moderator "oxx " kannst du gerne ausrichten: Der folgende Absatz gilt auch für ihn. Wäre sehr nett von dir.Ich versteh schon den ex-moderator "oxx"......
!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!Danke für NICHTS!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Denn nur eingehende Fundmeldungen werden in Baden-Württemberg Änderungen bewirken können.Melde alle deine Funde (Coladosen und Alufolie ausgenommen )
Dafür wäre in deinem Fall folgendes Referat zuständig:
http://www.rp.baden-wuerttemberg.de/ser ... index.html
Nur so als Schlußwort.
Aufgebracht da ich euch als LAIE fragen gestellt habe und auf die ich,wie ICH finde,Ihr doch wohl sehr widersprüchlich Antworten gebt! "für eine gezielte Suche braucht man eine Genehmigung, aber wenn man nur so suchen geht braucht man keine", obwohl ich in beiden Fällen sowohl was finden kann oder auch nicht!! Und sofern ich die Funde dem LDA (wieder ein Fachbegrief den nur eingefleischte Sucher kennen) melde, brauch ich ja auch keine Genehmigung!!!
Diesen Bericht in diesem Forum hab ich übrigens noch andere lesen lassen und KEINER absolut KEINER konnte mir, nach dem lesen eurer Antworten, definitiv sagen ob es nun erlaubt ist oder nicht! Deswegen können sich ja nur welche ein Bild eurer Antworten machen die sich mit so etwas auskennen!
WAS ICH NICHT TU DA ICH KEINER VON DEN PROFIS BIN! NUR EIN STÜMPERHAFTER LAIE DER WISSBEGIERIGE FRAGEN STELLT UND NACH TIPS FRÄGT!!!!
Was wohl mindestens zeigen sollte, daß ein interesse an einer zusammenarbeit mit dem LDA besteht!!!
Aber .... naja....
Diesen Bericht in diesem Forum hab ich übrigens noch andere lesen lassen und KEINER absolut KEINER konnte mir, nach dem lesen eurer Antworten, definitiv sagen ob es nun erlaubt ist oder nicht! Deswegen können sich ja nur welche ein Bild eurer Antworten machen die sich mit so etwas auskennen!
WAS ICH NICHT TU DA ICH KEINER VON DEN PROFIS BIN! NUR EIN STÜMPERHAFTER LAIE DER WISSBEGIERIGE FRAGEN STELLT UND NACH TIPS FRÄGT!!!!
Was wohl mindestens zeigen sollte, daß ein interesse an einer zusammenarbeit mit dem LDA besteht!!!
Aber .... naja....
- StefanGlabisch/Entetrente
- Site Admin
- Beiträge:2742
- Registriert:16.10.2005 13:31
- Wohnort:Düsseldorf
Hallo Mr. BaWü,Pfälzer/Jürgen Hahn hat geschrieben:Hallo
Grundsätzlich ist die Suche mit einem Metalldetektor nicht genehmigungspflichtig. Nur die gezielte Suche auf oder nach Kulturdenkmälern muß nach § 21 Denkmalschutzgesetz Baden-Württemberg genehmigt werden.
willst du nicht verstehen ? Oder was ist da schwierig dran ?
Lasse dich vom Fachmann auf dem Amt beraten solltest du das nicht verstehen.
Wir helfen gern. Lassen uns aber nicht "anmachen" wenn jemand auf begriffsstutzig macht.
Ist das ok ?
Vermittler nur für faire Archäologen und meldewillige Sondengänger.
Ist ok!
Aber warum wird denn auch gleich behauptet:..... i"st Genehmigungspflichtig (Kulturdenkmäler) also lass es einfach sein!" Ist ja auch nicht die feine englische Art! und vielleicht mal nen kurzen versuch machen und mir die unterschiede zwischen Kulturdenkmal und Bodendenkmal zu erklären; anstatt das wort "begriefstutzig"!
Hatte nach Tipps gefragt zum Mut machen und das letzte was man dann hören will ist ja wohl "also lass es!" Und das kommt mir etwas hochnässig vor!!
Und daß das nur Profis verstehen können ... was steht denn in deiner Bemerkung ganz unten ENTETRENT; VERMITTLUNG NUR AN ARCHEOLOGEN UND MELDENDE.....!
Und für was gibt es denn das Forum? Um zu diskutieren und fragen zu stellen!
Um sich aufzuregen gehört immer auch eine gegenseite, also gebt mir nicht alleine die schuld!!!!!!!!!!!!
Aber warum wird denn auch gleich behauptet:..... i"st Genehmigungspflichtig (Kulturdenkmäler) also lass es einfach sein!" Ist ja auch nicht die feine englische Art! und vielleicht mal nen kurzen versuch machen und mir die unterschiede zwischen Kulturdenkmal und Bodendenkmal zu erklären; anstatt das wort "begriefstutzig"!
Hatte nach Tipps gefragt zum Mut machen und das letzte was man dann hören will ist ja wohl "also lass es!" Und das kommt mir etwas hochnässig vor!!
Und daß das nur Profis verstehen können ... was steht denn in deiner Bemerkung ganz unten ENTETRENT; VERMITTLUNG NUR AN ARCHEOLOGEN UND MELDENDE.....!
Und für was gibt es denn das Forum? Um zu diskutieren und fragen zu stellen!
Um sich aufzuregen gehört immer auch eine gegenseite, also gebt mir nicht alleine die schuld!!!!!!!!!!!!
- StefanGlabisch/Entetrente
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