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von masterTHief » 05.05.2008 21:11
Walter Franke schrieb:
Hallo Walter, Du schriebst
„Erstveröffentlichungsrecht abtreten ist gut gemeint, aber was, wenn Deine Forschungsergebnisse der Lehrmeinung widerspricht, meinst Du dann, dass es von amtlicher Seite veröffentlicht wird?“
Du bist Dir wirklich sicher, daß das „gut gemeint“ ist?
Für wen bitte gut?
Und gut gemeint ist eben nicht gut, sondern nur so gemeint – Vorsicht!
„Man meint es doch nur gut“ mit den außer-archäologischen Forschern * gröhl *!
Für wie blöd wird man gehalten, das allein ist schon eine Frechheit?!
Eine Abtretung ist eine zweiseitige Vereinbarung.
In der Regel erhält der Abtretende etwas für die Aufgabe seiner Rechte nach dem Prinzip von Leistung und Gegenleistung bzw. einer Bewertung unter Würdigung von Kosten und Nutzen bzw. Angebot und Nachfrage.
Steckt dahinter etwa eine Forderung der Archäologie nach einem Veröffentlichungsrechts-Regal? Zum Schatzregal auch noch ein solches?!
Die bekommen den Hals nicht voll und wollen alles am besten unentgeltlich übertragen bekommen, was mit der Recherche, der Entdeckung und dem Fund zusammenhängt.
Und was erhält der Abtretende für seine Kosten und Zeit, die die Entwicklung des abzutretenden Rechtes beansprucht hat?
Wenn die Forschungsergebnisse der herrschenden Lehrmeinung widersprechen, dann verschwinden sie auf Nimmerwiedersehen.
Sonst würde die Verwertung der Rechte an der Lehrmeinung beeinträchtigt werden können.
Sollte sich die Lehrmeinung hingegen später einmal dahingehend ändern, hat man auch für diesen Fall die Rechte und ein Nach-Archaeos promoviert damit.
Und Rechte nutzen nur dem- oder denjenigen etwas, die im Bedarfsfall auch die Verwertung ins Auge fassen und den Reibach machen wollen und werden.
Und da muß man sich dann obendrein noch von Leute wie Archaeos und bislang auch von einigen DIGSlern als Materialist anmachen lassen, weil man das Schatzregal ablehnt.
Wann fordern die Archäologen denn, daß Ihnen die Metalldetektoren abgetreten (sprich: unentgeltlich überlassen, geschenkt, enteignet werden).
Naturlich: „nur gut gemeint“!
Was immer Dir als Bürger noch an Rechten verblieben ist, es finden sich welche, die sich damit und daran bereichern wollen.
Tragt das Thema doch einmal zu „Archäologie-Online“ - wo sie eigentlich auch hingehört, wenn ich mir hier das Engagement von André Schoellen ansehe - ich könnte jetzt schon Wetten abschließen, daß dort die Thematik völlig ignoriert werden wird.
Kritische Anmerkungen wie etwa meine wiederholten zum „denkmalschützenden Schatzregal-Paradox“ werden ignoriert (könnte ja unangenehm werden, Argumente könnten ausgehen oder gänzlich fehlen).
Jetzt noch zu den Fundgegenständen die Rechte an den Fundumständen.
Das Thema hat auch nichts mit der Raubgräber-Diskussion zu tun, sondern betrifft die ehrlichen und kooperativen Finder und Ablieferer.
Raubgräber werden wohl kaum für Abtretungszwecke die Fundumstände preisgeben, die verwerten die Funde schwarz und pfeifen doch selbst auf die Erstveröffentlichungsrechte.
Da verliert man durchaus das letzte Verständnis für die Sach- und Geldzwänge der Denkmalschützer.
Einige Denkmalschützer sind einfach unersättlich in ihrem Anspruchsdenken.
Nicht wahr, Herr Archaeos, eigentlich ist jede verrostete Fischdose aus Metall ein Bodendenkmal, egal, ob mit Detektor oder zufällig mit Pflug oder Bagger an die Oberfläche gekommen.
Wie freue ich mich jetzt über unsere bayrischen Verhältnisse (von der Schatzregal-Frage mal völlig abgesehen).
Gruß
masterTHief
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