Einschränkung des Publikationsrecht durch Landesamt Hessen

Der Titel besagt eigentlich schon alles.

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masterTHief
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Beitrag von masterTHief » 15.05.2008 04:54

Hallo Stefan :lol: ,

Das beste Posting von Dir, da ich je gelesen habe.
Warst Du beim Arzt :roll: ?

Du hast doch wohl nicht von einer "freien Meinungsäußerung" Gebrauch gemacht? - Vorsicht!
Da hast Du doch bestimmt einen "Ghostwriter" aus Eurer Kreativ-Abteilung bemüht. Oder wurde der Text Dir von Eurem Aufsichtsrat oder der PR-Abteilung aufverpflichtet :shock: ?

Gib es zu, Du wirst von Husemann und Laufer "betreut" und Ihr wollt mich nur lächerlich machen.

Nehme das Posting zum Anlaß, heute Abend beim Stammtisch der Bayernpartei eine Gesetzesinitiative für ein "Meinungsfreiheits-Regal" zugunsten der Staatsregierung einzubringen :lol: .
Endlich wird man von seiner Meinung befreit werden können.

Jetzt sollte Archaeos noch prüfen, ob er sich zukünftig nicht auch auf eine Art "Comedy-Regal" :shock: berufen kann.

Gruß und schönen Tach auch

Rega-Rudi
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StefanGlabisch/Entetrente
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Beitrag von StefanGlabisch/Entetrente » 15.05.2008 05:26

:D Du, Rudolf, es liegt einfach im Trend den obskuren Verschwörungs-Theoretikern (Ufo, Area51 usw.) ein Schluck Wasser zu reichen.

:lol:

Grüsse an deine Partei !
Vermittler nur für faire Archäologen und meldewillige Sondengänger.

Archaeos
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Beitrag von Archaeos » 15.05.2008 08:02

El Grabius,
Vielen Dank für Deine Ausführungen, die durchaus nachvollziehbar sind und einleuchten.
Ein paar Bemerkungen seien mir erlaubt.

Du schreibst:
Jetzt kommt erst das Problem: ein Schatzregal, wie soll ein Unbedarfter erkennen, dass es sich um einen Fund handelt welcher diesem Feudalrelikt unterliegt ?
Auch wenn der Begriff "Schatzregal" nach einem Uralt-Gesetz klingt, so handelt es sich um ein Gesetz, das neu eingeführt wurde. :wink:

Du schreibst:
Und schließlich und endlich: kann jemand (z. B. Privatperson oder Staat) ein Recht an einer Sache geltend machen von dem er noch gar nicht weiß das sie existiert ? (Nur der Finder weiß es als Erster).
Sehr pertinente Frage! Das Luxemburger Nationalmuseum hat neulich eine Konvention ausgearbeitet, in welcher der Grundstückbesitzer wo das Museum eine Grabung durchführt, seine im Code Civil verankerten Besitzrechte (Code Civil) an den während der Grabung freigelegten archäologischen Gegenständen an das Museum abtritt. NB: Der Grundbesitzer ist nicht verpflichtet, diese Verzichtserklärung zu unterschreiben :D
Genau wie in deinem Beispiel weiss man nicht im voraus, was sich genau im Boden befindet. Deshalb meine Zweifel, ob eine solche "Verzichtserklärung" des Grundstückeigentümers überhaupt rechtens ist, da er die genaue Natur der abzutretenden Gegenstände nicht kennt und nicht kennen kann.
Beste Grüße,
André




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masterTHief
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Beitrag von masterTHief » 15.05.2008 15:00

@Stefan

Danke für den Schluck Wasser.
Mich dürstet :P .
Hatte mich eher auf einen Schwamm voll Essig eingestellt.

@André

Ist Deine Frage an mich hinreichend beantwortet?

Eine Verzichtserklärung kann rechtens sein, man darf sie durchaus auch an bestimmte Voraussetzungen knüpfen bzw. unter eine aufschiebende Bedingung stellen.
"Ich verschenke alles, was sich aus meinem Boden herausholen läßt!"
Warum denn nicht gleich so?

Aber zum Veröffentlichungs-"Trick" hätte ich noch gerne eine Stellungnahme.
Danke bereits in voraus, egal, was Du hierzu von Dir geben wirst - kann ich ja auch noch nicht wissen - ich danke Dir bereits auch für den Fall, daß es wertvoll ist.
Mein Dank ist rechtens :D .

Gruß

masterTHiefe
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Beitrag von El. Grabius » 15.05.2008 15:33

Hallo Andre,

Zivil- und Nebenstrafrecht waren nicht grad meine Lieblingsfächer und Recht ist seeeehr deeehnbar und auslegungsfähig, aber ich versuche dir (m)eine brauchbare Auskunft zu geben.

grundsätzlich kann alles mit einem Vertrag geregelt werden, auch eine Verzichtserklärung. Dieser geschlossene Vertrag ist wirksam außer:

§ 138 BGB
Ein Rechtsgeschäft, das gg. die guten Sitten verstößt, ist nichtig.

Da die guten Sitten (z. B. Betrug, Untreue, Rauschgift, Straftaten, alle Geschäfte welche dem "gesunden Menschenverstand" der Mehrheit der Bevölkerung zuwiderlaufen, usw. usw) nur grob definiert sind, wird im Einzel- bzw. Streitfall eine genauere Prüfung durch ein Gericht erfolgen.

Bei einer Verzichtserklärung über einen gesetzlich verbürgten "Vermögenszuwachs" welchen ein größerer Fund zweifellos bedeuten würde, wird ein hoher Maßstab anzulegen sein. Gerade ob das dem Empfinden der Bürgermehrheit dem nicht widerspricht.

Hier wäre außerdem eine umfassende Beratung vielleicht durch einen Notar erforderlich, ist dem Verzichtenden wirklich bewusst, dass es möglicherweise eine für ihn nachteilige Vereinbarung ist ? Wie hoch ist seine Unerfahrenheit ? Ist ihm die Tragweite der Verzichtserklärung evtl. selbst durch Notarbelehrung bewußt.
All diese Punkte sind für die mögliche Sittenwidrigkeit einem Rücktritt, Anfechtbarkeit sowie Widerruf elementar.

Mal ganz zu schweigen von einem möglichen Erben.

Solange nichts gefunden wird gibt es logischerweise keinen Streit und eine
Verzichtserklärung ist nicht von vornherein sittenwidrig. Als kleines Beispiel: vor ein paar Jahren gab es noch Eheverträge in dem die Frau auf einem späteren Unterhalt verzichtete inzwischen wurden diese fast ausnahmslos als Sittenwidrig erklärt (hoffentlich liest keine Ex mit). Probieren kann man es ja, aber ob ein solcher Vertrag im Streifall bestand hat ?

Viele Grüße
Non soli cedit ! (Er weicht der Sonne nicht)

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Beitrag von Archaeos » 16.05.2008 11:33

Hallo masterTHief, Hallo El Grabius,
Eure Erklärungen sind sehr aufschlußreich und informativ. Danke!
Hier hat man nicht den Eindruck, man befände sich in einem Sondengängerforum, sondern in einem Forum zur Rechtsprechung :D

Master, auf was spielst Du mit "Veröffentlichungs-"Trick"" an?

Im Gegenzug möchte ich einige Frage zur Genehmigungspraxis für Sondengänger in Hessen stellen:

- Gelten sämtliche genehmigten Sondengänger als "ehrenamtliche Mitarbeiter" oder nur die jenigen, die eine spezielle Ausbildung absolviert haben?
- Erhalten sie Kilometergeld oder genießen sie einen "Versicherungsschutz"?
- Wird ein Dokument oder Charta unterzeichnet, worin sich der ehrenamtliche Sondengänger verpflichtet, sich an vom LDA bestimmte Auflagen zu halten?
Gruß,
André

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nertus
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Beitrag von nertus » 16.05.2008 11:50

Jeder „Sucher“ mit NFG ist ein Ehrenamtlicher Mitarbeiter.
Jeder NFG Inhaber ist versichert. Kilometergeld gibt es keines.
Nur das Amt unterschreibt. (Und schreibt vor)
Deutscher Schatzsucher Vizemeister 2008.
Ich esse keinen Honig, ich kaue Bienen...
nertus

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Beitrag von Störtebecker » 16.05.2008 22:16

Hallo Archaeos,

die von dir angesprochene Ausbildung besteht aus einzelnen Vorträgen/ Kurstagen, welche dem bereits Ehrenamtlichen angeboten werden. Sie sind nur für Ehrenamtler und es wird gern gesehen, wenn man daran teilnimmt. In längeren Zeitabständen finden immer mal wieder solche Veranstaltungen statt.
Auf alle Fälle eine gute Sache.
Wer Zeit und Interesse und die Möglichkeit hat, geht dort hin.
Gruß, Michael

Walter Franke
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Beitrag von Walter Franke » 20.06.2008 21:00

Hallo Stefan,

ich habe mal in der Juris-Datenbank gestöbert und bin auf ein Urteil aus dem MUF-Land gestoßen (da gibt es ja ein Schatzregal). Das LDA wollte sich in der Grabungsgenehmigung ein alleiniges Publikationsrecht vorbehalten. Dies wurde vom OVG des MUF-Landes abgeschmettert, da es im DSchG nicht vorgesehen ist. Die Behörde ist nicht befugt Rechte für sich in Anspruch zu nehmen, die ihr vom Gesetzgeber nicht zuerkannt wurden.

Viele Grüße

Walter

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Beitrag von masterTHief » 21.06.2008 05:26

Ja, Walter, danke für den Beitrag,

da die Behörde nicht befugt ist, will man es eben über den "freiwilligen" Weg versuchen.
Der freiwillige Verzicht auf Publikatiionsrecht "erleichtert" die Entscheidungsfindung im Genehmigungsverfahren erheblich.
Natürlich kommen solche Sachen am ehesten aus den Ländern mit Schatzregal, die bekommen den Hals nicht voll - nicht nur das Materielle, auf das Immaterielle hätte man auch gerne Anspruch.

Solange die Behörden versuchen zu tricksen, sollten sie sich nicht wundern, wenn Entdecker/Finder - ob mit oder ohne Genehmmigung oder mit oder ohne Detektor ist Wurcht - sie ebenfalls auszutricksen versuchen.

Erinnert mich unheimlich an die Episoden
"Spion gegen Spion"
in der Zeitschrift mit diesem Alfred E. Neumann auf den Titelblättern.

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Beitrag von StefanGlabisch/Entetrente » 21.06.2008 23:45

:D Danke Walter !

Ich gehe (nicht ohne Grund... 8) ) davon aus, das noch in diesem Jahr die Beanspruchung des Publikationsrechtes durch das LDA Hessen aufgegeben wird.

In der 2009 Saison dürfte sich das bereits erledigt haben.

Wenn nicht: Kommen wir auf dein Urteil zurück !!


Besten Gruß

Stefan
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Beitrag von masterTHief » 22.06.2008 07:14

Das ändert nichts daran, daß versucht wird, sich so viel wie möglich unter den Nagel zu reißen - aber jeden Entdecker/Finder, der sich auf § 984 BGB berufen kann, einen Materialisten schimpfen.

Schöner wäre es, wenn solche Konstrukte gar nicht erst in die Welt gesertzt würden.
Wenn schon keine vertrauensbildende Maßnahmen, dann besser gar keine.

Gruß

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Beitrag von Walter Franke » 05.01.2009 17:22

StefanGlabisch/Entetrente hat geschrieben::D Danke Walter !

Ich gehe (nicht ohne Grund... 8) ) davon aus, das noch in diesem Jahr die Beanspruchung des Publikationsrechtes durch das LDA Hessen aufgegeben wird.

In der 2009 Saison dürfte sich das bereits erledigt haben.

Wenn nicht: Kommen wir auf dein Urteil zurück !!


Besten Gruß

Stefan

Moin Stefan,

hat sich NICHT erledigt. Das Landesamt beansprucht auch in den NFG für 2009 das Publikationsrecht. Mir war so als hättest Du in dieser Sache mit jemanden vom LfDH gesprochen oder wie kommst Du sonst dazu, zu glauben, das Landesamt würde den Passus streichen?

Viele Grüße

Walter

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Hallo....

Beitrag von StefanGlabisch/Entetrente » 05.01.2009 23:15

:D Guten Abend Walter,

wie ist das mit z.B. Mietvertägen in denen Dinge stehen die rechtlich so nicht in Ordnung sind > Sie gelten trotzdem.
Selbst wenn du unterschrieben hast nach 20 Uhr die Toilette nicht mehr zu nutzen, und du es verständlicherweise trotzdem tust.
Dein Vermieter mag dich dafür hassen > Er kann dir rechtlich nichts.
Und solang er nichts Anderes gegen dich findet bist du aus dem Schneider.

Denke so in der Art läuft das auch mit der NFG.

Eigentlich kann man dir das Recht der eigenen Forschung und deren Publikation nicht nehmen. Aber man versucht es zumindest auf dem Papier.

Recht sicher stört man sich hauptsächlich an deinem Magazin, bzw. daran
das man meint du würdest darin zu sehr fürs Suchen werben.
(Du wirbst zwar, in meinen Augen gleichst du das aber völlig damit aus,
das du die Leute rechtlich auf den richtigen Weg bringst und eine Zusammenarbeit mit der Archäologie anstrebst und vermittelst )

In diesem Sinne würde ich Herrn Schallmayer oder Frau Rupp ansprechen und sich mit ihnen abstimmen.

Alternativ könnte man es drauf ankommen lassen. Wird die nächste NFG aus besagten Gründen verwehrt bliebe alsdann wiedermal nur der leidige Klageweg.
Vermittler nur für faire Archäologen und meldewillige Sondengänger.

Walter Franke
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Beitrag von Walter Franke » 23.01.2009 15:21

DIGS ist schon eine klasse Sondengängervertretung. Wollt Ihr Euch nicht mal umbenennen und die Interessenvertretung aus Eurem Namen streichen?

Viele Grüße

Walter

Ich schreibe da ja nicht für mich, wir aus Frankfurt bzw. ich vertrete/n uns/mich noch immer selber, aber es gibt ja viele, die diesen Blödsinn der in der NFG steht auch glauben und sich nur nicht trauen, selbst etwas zu tun.

Die Sache ist jetzt von uns an das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst weitergeleitet worden. Nur, bei richtigem Verständnis für eine Interessenvertretung wäre das Eure Sache gewesen.

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